Vor gut einer Woche hatte das Landgericht Görlitz einen 23-jährigen Ukrainer wegen der Schleusung von 27 Menschen nach Deutschland zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann die Flüchtlinge, die sieben Stunden ohne Essen und Trinken eingepfercht in dem fensterlosen Transporter ausharren mussten, bei der Schleusung einer Lebensgefahr ausgesetzt hatte, auch wenn einige Flüchtlinge als Zeugen zum Ausdruck brachten, dass sie dem Ukrainer eher dankbar waren, sie nach Deutschland gebracht zu haben. Verurteilt wurde der Mann wegen Einschleusen von Ausländern mit einer das Leben gefährdenden Handlung.
Dagegen ist der Ukrainer binnen der Wochenfrist in Revision gegangen. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Ukrainer hatte im Verfahren behauptet, selbst hinters Licht geführt worden zu sein und den Transport aus Angst vor den Auftraggebern doch durchgeführt zu haben. Jetzt beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.