SZ + Görlitz
Merken

Erst die Schuluntersuchung, dann die Zuckertüte

Trotz hoher Belastung lässt das Gesundheitsamt Görlitz die Untersuchungen für Schulanfänger nicht ausfallen. Einiges ist aber zu beachten.

Von Gabriela Lachnit
 4 Min.
Teilen
Folgen
Auch ein Hörtest wird bei der Schulaufnahmeuntersuchung gemacht.
Auch ein Hörtest wird bei der Schulaufnahmeuntersuchung gemacht. © SZ-Archiv/Schumann

Die Vorfreude ist groß: Rafael kommt in diesem Jahr in die Schule. Doch zuvor musste er erst einmal die Schuleingangsuntersuchung absolvieren. Wegen der Corona-Pandemie verlief die anders als gewohnt.

Zwar finden die Schuleingangsuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst seit einigen Jahren im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz und seinen Außenstellen statt, aber diesmal gibt es mehr zu beachten. In einigen Bundesländern, darunter in Baden-Württemberg und Bayern, waren diese Untersuchungen wegen der Pandemie sogar zeitweise ausgesetzt. Im Landkreis Görlitz dagegen wurden sie fortlaufend durchgeführt und wegen Corona nicht unterbrochen.

Schüler, wie hier an der Grundschule in Schöpstal, lernen, wenn sie nicht im Homeschooling sind, unter hohen Hygieneanforderungen. Auch für die künftigen Erstklässler wird das so sein.
Schüler, wie hier an der Grundschule in Schöpstal, lernen, wenn sie nicht im Homeschooling sind, unter hohen Hygieneanforderungen. Auch für die künftigen Erstklässler wird das so sein. © Nikolai Schmidt

Knapp 2.500 Schulanfänger im Landkreis

Genau 2.466 Schulanfänger gibt es für das Schuljahr 2021/2022 im Kreis. In dieser Zahl sind die regulären Schulanfänger enthalten, aber auch Kinder, die im Vorjahr für den Schulbesuch zurückgestellt wurden sowie Mädchen und Jungen, die vorzeitig zur Schule gehen sollen. Im Bereich Görlitz werden voraussichtlich 666 Kinder eingeschult, in Niesky sind es 600.

Für Mädchen und Jungen, die in diesem Jahr zur Schule kommen, begannen die Schuleingangsuntersuchungen Ende August 2020. Bis Ende Mai werden sie abgeschlossen sein. Dann wissen Eltern, ob die Sprösslinge Schulreife besitzen. Das heißt, es wird festgestellt, ob das Kind den körperlich-geistig-seelisch-sozialen Entwicklungsstand hat, der zur Einschulung gewünscht wird und der Voraussetzung für den Unterricht ist.

Um den Entwicklungsstand festzustellen, werden sachsenweit standardisierte Testverfahren angewendet. Das Kind wird körperlich untersucht, es muss Fragen beantworten und auch ein Seh- und Hörtest findet statt.

Am Ende werden die Befunde des Kindes mit dem Sorgeberechtigten - in der Regel sind das die Eltern - besprochen. Diese Befunde werden in einem Ergebnisbogen festgehalten. Dessen Original erhalten die Eltern, eine Kopie wird an die Grundschulen geschickt und eine verbleibt im Gesundheitsamt in der Akte des Kindes.

Grundschule in Rothenburg an der Uhsmannsdorfer Straße.
Grundschule in Rothenburg an der Uhsmannsdorfer Straße. © André Schulze

Manchmal sind weitere Untersuchungen nötig

Bei der Schuleingangsuntersuchung kann es passieren, dass der Kinder- und Jugendärztliche Dienst feststellt, dass der Entwicklungsstand des Kindes nicht altersgerecht ist. Dann sind weitere Untersuchungen erforderlich. Häufig wird dann eine Förderung des Kindes empfohlen, die zur emotionalen sowie körperlich-motorischen Entwicklung führt oder das Sehen, Hören und Sprechen verbessert.

Schließlich entscheidet der Leiter der Grundschule, ob ein Kind altersgerecht eingeschult wird oder ob eine Rückstellung für ein Jahr erfolgt. Kinder, die aus sprachlichen, geistigen, psychischen oder körperlichen Gründen noch nicht schulreif sind, können vom Amtsarzt eine Empfehlung zur Rückstellung erhalten. "Es ist aber auch möglich, dass Eltern aufgrund eigener Beobachtungen oder Bedenken das Gespräch mit dem zuständigen Schulleiter suchen", erklärt Landkreissprecherin Julia Bjar.

Mehr Aufwand in der Pandemie für Familien und Personal

Wegen der Pandemie gibt es bei den Schuleingangsuntersuchungen einiges zu beachten, erklärt die Sprecherin. Coronabedingt werden dazu das Kind und nur ein einziger Sorgeberechtigter schriftlich eingeladen. Ein vorheriger Schnelltest ist nicht notwendig, allerdings dürfen die Anwesenden keine coronatypischen Symptome aufweisen, das heißt, sie müssen fieber- und infektfrei sein. "Bei nur leichtem Schnupfen oder Husten ohne allgemeines Krankheitsgefühl ist die Untersuchung möglich", erklärt die Sprecherin.

Während der Untersuchung müssen Erwachsene eine Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Zeit tragen. Kinder benötigen diese nicht. Auf die Einhaltung der Abstände ist zu achten. Vor Untersuchungsbeginn werden die Familien gebeten, sich die Hände zu waschen beziehungsweise zu desinfizieren. Die Familien werden zeitlich so zur Untersuchung bestellt, dass es kaum Kontakte zu anderen Familien im Amt gibt.

Aber auch das medizinische Personal hat mehr Aufwand: Untersuchungsräume und Gänge werden regelmäßig gelüftet, Flächen, Türklinken, Untersuchungsgegenstände werden regelmäßig desinfiziert. Das medizinische Personal trägt FFP-2-Masken oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Sozialdezernentin Martina Weber ist froh, dass trotz der Aufgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie die Schuleingangsuntersuchungen fortlaufend durchgeführt werden können. " Aufgrund der Unterstützung des Gesundheitsamtes durch viele Ämter der Landkreisverwaltung konnten die notwendigen Ärzte diese wichtige Aufgabe wahrnehmen, um allen Kindern und Eltern einen pünktlichen und möglichst stressfreien Schulstart zu ermöglichen", sagt Frau Weber.

Für Rafael ging die Schuluntersuchung sehr gut aus. Die coronabedingten Umstände fielen ihm gar nicht auf, er kannte vieles schon aus der Kita. "Am 4. September geht's los", freut sich der dann Sechsjährige.

Mehr Nachrichten aus Görlitz lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Niesky lesen Sie hier.