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Stadt klagt gegen Ex-Wochenmarkt-Pächter

Die Wochenmarkt GbR ist nicht mehr zuständig für den Görlitzer Markt. Ärger hat sie dennoch.

Von Susanne Sodan
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Der Wochenmarkt mit Corona-Regelungen. Inzwischen hat er einen neuen Pächter.
Der Wochenmarkt mit Corona-Regelungen. Inzwischen hat er einen neuen Pächter. © Nikolai Schmidt

Es gibt vier Beklagte: zum einen die Wochenmarkt GbR an sich sowie Marzena Paszkiewicz, Sylwia Fritz und Francois Fritz. Sie stehen auch hinter einem Hotel an der Elisabethstraße, an der sie 18 Jahre lang den Görlitzer Wochenmarkt betrieben haben. Die AfD hatte voriges Jahr den Vorwurf aufgebracht, die Wochenmarkt-GbR würde einige Parkplätze, die eigentlich für die Marktleitung gedacht waren, Hotelgästen zur Verfügung stellen.

Francois Fritz hatte immer dagegengehalten, dass das im Einvernehmen mit der Stadt gewesen sei. Die Stadt möchte aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben machen. Laut Landgericht fordert sie 2.000 Euro Schadenersatz für die Jahre 2017 und 2018 für die Nutzung der vier Stellplätze entgegen den Vereinbarungen im Konzessionsvertrag. Denn in dem sei eine Nebennutzung von Parkplätzen - etwa eben für Hotelgäste - nicht geregelt.

Das sei tatsächlich so, räumt Fritz ein. Es habe aber 2009 mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt eine Vereinbarung zu den Stellplätzen gegeben. „2010 haben wir dann einen neuen Pachtvertrag erhalten“, in dem sei die Übereinkunft aus dem Vorjahr aber nicht schriftlich festgehalten worden. „Wir haben auch nie darauf bestanden, weil wir uns immer im Einvernehmen mit der Stadt gesehen haben. Für uns war das geklärt.“

2001 beschloss die Stadt, den Wochenmarkt zu privatisieren. Francois Fritz, der zunächst alleine Marktpächter war, stellte damals Poller auf, grenzte die Marktfläche ein, um das Parken an der Elisabethstraße besser zu regeln. Damit habe er es der Stadt erleichtert, das Konzept mit Bezahlparken einzurichten, argumentiert Fritz.

Wie die Stadt argumentiert, die Faktenlage aus ihrer Sicht ist, bleibt vorerst offen. „Wir können bestätigen, dass zivilrechtliche Forderungen der Stadt Görlitz geltend gemacht werden“, teilt Sprecherin Silvia Otto mit. „Zu weiteren Einzelheiten äußern wir uns im laufenden Verfahren nicht.“

Laut Landgericht fordert die Stadt außerdem die Markt-Pacht für zwei Monate, Oktober und November vorigen Jahres, ein. Hintergrund scheint der Wochenmarkt-Betrieb in der Coronazeit zu sein. Voriges Jahr war alles anders: Zeitweise war der Wochenmarkt coronabedingt geschlossen. Mehrere Wochen im Frühjahr hatte die Stadt Görlitz den Händlern, die Lebensmittel, Garten- und Tierbedarf verkaufen durften, eine Möglichkeit auf der unteren Elisabethstraße angeboten. Für diese Zeiten musste die Wochenmarkt GbR keine Pacht zahlen, so Fritz.

Danach allerdings sei aber wieder monatlich der volle Betrag zu zahlen gewesen, sagt er, obwohl wegen der Abstandsregelungen, des neuen Standkonzeptes und auch durch Einschränkungen bei den Produkten, die verkauft werden dürfen, weniger Händler dagewesen seien. Gerade aber die Saison-Monate seien wichtig, um auch die Pacht für die Wintermonate finanzieren zu können.

Seit Mai habe die Wochenmarkt GbR mit der Stadt daher über eine Verringerung verhandelt. In der Neuausschreibung des Wochenmarktes Ende vorigen Jahres stehe auch ein Passus, dass der künftige Betreiber einen verringerten Betrag zahlt, solange die Corona-Allgemeinverfügung Regelungen beinhaltet, die die Wochenmärkte betreffen. „Wenn das für den künftigen Betreiber gelten soll, warum dann nicht für uns?“, so Fritz. Eine Einigung habe es nicht gegeben. Daher habe die Wochenmarkt GbR letztlich mehrere Monatsmieten einbehalten. Die Widerrufsfrist ist noch nicht abgelaufen.

Sowohl in Bautzen, Löbau oder auch Niesky ist die Lage anders - ohne Pächter: Die Städte sind selbst die Betreiber der Wochenmärkte. Für die Stadt Niesky ist Bernd Barthel der Marktleiter. Die Händler, erklärt er, haben keine Monats- oder längerfristige Verträge mit der Stadt, sondern die Standgebühren werden pro Tag bezahlt. „Das bedeutet, wer nicht kommen kann, muss natürlich auch nichts bezahlen.“

Auf einige Händler und den Wochenmarkt gibt es trotzdem Auswirkungen. „Die Händler, die zum Beispiel Kleidung anbieten, können ja nicht kommen“, erklärt Barthel. Daher fällt der Nieskyer Markt coronabedingt kleiner aus, „und wir haben ihn auf einen statt zwei Tage beschränkt, den Dienstag.“

Katrin Schiel hat unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Sie ist die Prokuristin der Dresdner Niederlassung der Deutschen Marktgilde, die zuständig ist für 36 Marktstandorte in Ostdeutschland, seit Kurzem auch in Görlitz. Sie bestätigt, dass der Pachtzins während der Coronazeit laut ihrem Konzessionsvertrag gemindert ist. Das halten Städte und Gemeinden unterschiedlich, erklärt Katrin Schiel. Es gebe Kommunen, die, ähnlich wie oft bei der Vermietung von Ladenflächen, auf die Einhaltung der Pachtverträge bestehen. Mit vielen Städten bestehen aber auch Prozentual-Vereinbarungen. Das bedeutet, wenn die Marktgilde als Konzessionär weniger einnimmt, muss sie auch weniger an die Stadt bezahlen. „Und wieder andere, denen am Wochenmarkt sehr viel liegt, geben uns sogar einen Coronanachlass.“ Dafür sei sie dankbar, „weil wir natürlich viel weniger Standgeldeinnahmen haben.“

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Die Stadt Görlitz klagt gegen die Wochenmarkt GbR. Laut dem Landgericht Görlitz geht es um zwei Dinge: ausstehende Pachtzahlungen und Parkgebühren für vier Parkplätze. Insgesamt fordert die Stadt knapp 11.580 Euro.