Dass sie für jene Abreibung, die sie einem Bekannten am 10. Januar 2021 in Görlitz verpasst haben, im Gefängnis landen könnten, wurde den 18 und 22 Jahre alten Tätern erst viel zu spät klar. Am Dienstag aber verurteilte das Landgericht Görlitz unter Vorsitz von Richter Christian Strauch den älteren der beiden Täter wegen erpresserischen Menschenraubes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, den Jüngeren zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten, verbunden mit einer Vielzahl von Auflagen und einer zweieinhalbjährigen Bewährungszeit - ein letzter Warnschuss, wie Richter Strauch es formulierte.
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