Wie fahren künftig die Busse im Görlitzer Kreisnorden?

Der überarbeitete Busfahrplan für den nördlichen Landkreis Görlitz liegt inzwischen dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) in Dresden vor. Das erfuhr SZ auf Nachfrage in der Kreisverwaltung. Ziel ist, dass der neue Taktfahrplan zum 1. Januar 2023 gültig wird.
Das Landesamt prüft jede Buslinie, die geändert wurde. Denn die gültigen Liniengenehmigungen für die derzeit fahrenden Verkehrsunternehmen im Landkreis Görlitz laufen zum Jahresende aus. "Bisher liegen vollständige Anträge auf Erteilung von Liniengenehmigungen für die Linienbündel Görlitz Nord und Görlitzer Umland ab dem neuen Jahr vor", sagt Lasuv-Sprecher Franz Grossmann. Um welche Linien es sich dabei handelt, die geändert wurden, geben Landesamt und Landratsamt keine Auskunft.
Proteste sorgen für ein Überarbeiten
Mit diesem Jahr sollte bereits ein Taktfahrplan im Nordkreis in Kraft treten. Aber Unstimmigkeiten und Proteste von Kommunen, Schulen und Eltern vor allem beim Schülerverkehr sorgten für einen Rückzug des Planes und dessen Überarbeitung durch die Kreisbehörde. Nun erfolgt der zweite Anlauf.
Ohne Anhörung wird der neue Plan nicht genehmigt werden, zumal diese im Personenbeförderungsgesetz vorgeschrieben ist - und zwar für jede Linie, heißt es vom Lasuv. Dabei sind auch die Kommunen, der Verkehrsverbund, im Einzugsgebiet tätige andere Linienverkehrsunternehmer und der Aufgabenträger zu hören. "Die Anhörungen sollen aufgrund der momentanen Abwesenheiten bei den Anhörungspartnern nach den sächsischen Sommerferien starten", sagt der Sprecher des Amtes.
Schülerverkehr besonders prüfen
Ob die Wünsche und Forderungen der Kommunen, Schulen und Elterninitiativen beim Schülerverkehr berücksichtigt sind, darüber kann erst nach den Anhörungen und dem Auswerten der Stellungnahmen gesprochen werden, teilt das Lasuv mit. Das Amt will aber "ein besonderes Augenmerk auf den Schülerverkehr legen", teilt dessen Sprecher mit. Dabei geht es um die Vereinbarkeit von Fahr- und Schulzeiten, aber auch darum, unnötige Umstiege und Wartezeiten für die Schüler zu vermeiden.
Im Fall einer positiven Entscheidung erhält das beauftragte Verkehrsunternehmen eine Urkunde pro Linie, mit der die Genehmigung wirksam wird und es den Verkehr für die gesamte Laufzeit aufrechterhalten muss. Das Lasuv schränkt dabei ein: Ob der neue Taktplan ab dem neuen Jahr umgesetzt werden kann, hängt in erster Linie vom Ergebnis des Anhörungsverfahrens ab. Dabei wird der Landkreis als Aufgabenträger im Anhörungsverfahren beteiligt. Sollten Einwände eingehen, ist es Aufgabe des Landkreises und des Verkehrsunternehmens, eine Lösung zu finden.
Statt wie bisher der Regionalbus Oberlausitz (RBO) wird ab 2023 der Omnibusverkehr Oberlausitz (OVO) den Linienverkehr übernehmen. Der Landkreis hatte den Linienbetrieb neu ausgeschrieben.