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Waldbrandgefahr: Zweithöchste Warnstufe im Norden des Kreises Görlitz

Die Trockenheit im Landkreis Görlitz macht nicht nur den Landwirten zu schaffen. Auch die Waldbrandgefahr ist hoch. Die Polizei meldet ersten Brand.

Von Sebastian Beutler
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Die Waldbrandgefahrenstufe vier gilt jetzt im nördlichen Teil des Landkreises Görlitz.
Die Waldbrandgefahrenstufe vier gilt jetzt im nördlichen Teil des Landkreises Görlitz. © dpa/Symbolfoto

In weiten Teilen des Landkreises Görlitz herrscht eine hohe Waldbrandgefahr. Wie die untere Forstbehörde des Kreises Görlitz am Montag informierte, gilt für den gesamten Kreis nördlich von Görlitz die Waldbrandgefahrenstufe 4. Sie ist die zweithöchste und steht für hohe Gefahr. Der südlichere Teil des Kreises, inklusive der Stadt Görlitz und weiter Teile des Görlitzer Umlandes, ist noch nicht so gefährdet, hier gilt die Stufe 3.

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Die weit verbreitete Trockenheit führt mittlerweile auch zu ersten, kleineren Bränden. So berichtete die Polizeidirektion Görlitz am Montag, dass am Sonntag ein Waldstück in Weißwasser gebrannt hatte. Aus bisher unbekannten Gründen kam es auf einer Fläche von etwa einem Hektar zum Feuer. 38 Mitglieder der Feuerwehren aus Weißwasser, Schleife, Trebendorf, Weißkeißel und Bad Muskau löschten den Brand. Personen wurden nicht verletzt. Der Kriminaldienst übernahm die Ermittlungen zu dem Verdacht einer Brandstiftung.

Wegen der anhaltenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr vor allem im Norden Sachsens hoch. Neben dem Nordkreis Görlitz gelten auch in den nördlichen Teilen der Landkreise Bautzen und Meißen sowie in Dresden, im Kreis Nordsachsen und in der Leipziger Region am Montag die Warnstufe 4. Der Deutsche Wetterdienst sagte allerdings für Dienstag Regen und damit vorübergehend eine Entspannung der Lage voraus.

In Sachsen gibt es fünf Waldbrandgefahrenstufen. Die Stufe 1 steht für eine sehr geringe Gefahr, die 5 für eine sehr hohe Gefahr. Sie werden vom Deutschen Wetterdienst berechnet. Bei den Stufen 4 und 5 wird empfohlen, die betroffenen Waldgebiete zu meiden. Wer dennoch in den Wäldern unterwegs ist, darf die Hauptwege nicht verlassen. (mit dpa)