Als im November bei Uwe Wiedmer zum wiederholten Male Schafe mit aufgefetzten Bäuchen auf einer seiner Weiden lagen, informierte der Biehainer Schäfer erneut die Rissgutachter der Fachstelle Wolf, um den Schaden untersuchen zu lassen. Acht Tiere waren tot, mehrere erlitten teils schwere Verletzungen. Einen Schadensausgleich gibt es nur dann, wenn der Wolf als Verursacher festgestellt wurde. Das muss ein Rissgutachter bestätigen. Wiedmer wunderte sich damals, dass zwar bei zwei toten Tieren Gewebeproben entnommen, jedoch nicht ausgewertet wurden.
So oder so werden diese Proben bei Weitem nicht bei jedem mutmaßlichen Wolfsriss gemacht. „Die Untersuchung von Genetikproben gehört im Freistaat nicht zur Standardprozedur bei der Rissbegutachtung“, erklärt Karin Bernhard, Pressesprecherin vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), auf SZ-Nachfrage. Vielmehr wird auf die typischen Merkmale eines möglichen Wolfsrisses geschaut. Das sind unter anderem Kehlbiss, zerbissene Knochen, geöffneter Bauchraum oder Unterhautblutungen, wenn das Tier beim Übergriff noch lebte. Bei der Schafherde in Biehain war das so der Fall. Das Bild, was sich Uwe Wiedmer bot, war grauenvoll. Zwei seiner Schafe lebten noch – aus deren Bauchdecke quoll der Pansen. Der Schäfer erlöste die Tiere von ihrer Qual.
Eine Probe kann bis zu 300 Euro kosten
Ausreichend sei die Begutachtung durch den Rissgutachter – ohne Probe, so Karin Bernhard. Eine solche kostet eine ganze Stange Geld. „Bei Sammelproben im Rahmen des Monitorings liegen die Kosten bei etwa 150 Euro pro Probe. Die Standardprobe kostet 200 Euro. Für Eilproben liegt der Preis bei 300 Euro pro Probe“, nennt die Pressesprecherin den finanziellen Aufwand.
Die Genitikproben seien allerdings wichtiges Instrument für das Wolfsmonitoring. Sie werden jedoch nur dann entnommen, „wenn man aufgrund der Situation vor Ort davon ausgehen kann, dass sich der Verursacher ermitteln lässt“, so Karin Bernhard. Wenn beispielsweise ein Kadaver bereits abgenagt oder lange der Witterung ausgesetzt war, findet keine Laboruntersuchung statt. Denn dann könnten andere Tiere – wie Fuchs, Dachs, Waschbär oder Vögel - ihren „genetischen Fußabdruck“ hinterlassen haben.
Labor der Senckenberg-Gesellschaft wertet aus
Nichtsdestotrotz kämen auch Hunde und Füchse als Nutztierreißer infrage. Zwei Beispiele nennt Karin Bernhard: 2019 sei im Landkreis Zwickau ein Riss durch einen Fuchs und im Landkreis Bautzen ein Riss durch einen Hund genetisch bestätigt worden. Da gibt es für betroffene Tierhalter auch keinen Schadensausgleich. Nur dann, wenn der Wolf als Verursacher hinreichend belegt ist, greift die finanzielle Unterstützung.
Die Genetik wird durch das nationale Referenzlabor der Senckenberg-Gesellschaft in Gelnhausen ausgewertet, das mit anderen Laboren in ganz Europa zur Wolfsgenetik im Austausch steht. So werde eine hohe, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, Qualität gewährleistet, sagt Karin Bernhard.
Im Landkreis Görlitz gingen nach Angaben des LfULG in diesem Jahr 14 Rissmeldungen ein, zehn davon sind dem Wolf zugeordnet. Auch die von Schäfer Wiedmer gehört dazu. Allein im November und Dezember waren das acht Rissmeldungen, davon konnte der Wolf in sechs Fällen hinreichend sicher als Verursacher bestätigt werden. „Bei den Rissereignissen, bei denen der Wolf hinreichend sicher bestätigt werden konnte, waren in fünf Fällen Schafe betroffen, in drei Fällen Schafe und Ziegen und in zwei Fällen Damwild“, erklärt die Pressesprecherin. Zum Vergleich: Letztes Jahr waren das 26 Nutztierrisse im Kreisgebiet gewesen, 20 wurden dem Wolf zugeschrieben.
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