1.300 Euro bekommen hauptamtliche Bürgermeister als „Corona-Prämie“ in diesem Monat ausgezahlt. Die einmalige Finanzspritze ist im kürzlich vom Freistaat veröffentlichten Gesetz festgelegt. Darin heißt es, dass die vierstellige Sonderzahlung „zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der Corona-Krise“ vorgesehen ist.
Hauptamtlichen Bürgermeistern, Beamten und Richtern steht das Geld zu. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern kann die Gemeinde selbst entscheiden, ob die Prämie gezahlt wird oder nicht.