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Wenn eine Abreibung aus dem Ruder läuft

Vor dem Landgericht Görlitz müssen sich zwei junge Männer wegen Menschenraubes verantworten. Aber war es wirklich so schlimm?

Von Frank Thümmler
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© David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Dass die beiden jungen Männer auf der Anklagebank der Jugendkammer des Görlitzer Landgerichts am 10. Januar dieses Jahres so richtig Mist gebaut haben, wissen sie und verhalten sich jetzt entsprechend, mit glaubhaften Geständnissen. Eine Abreibung für einen Bekannten war so aus dem Ruder gelaufen, dass ihnen im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht. Zumindest wenn man der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt, die in ihrer Anklage unter anderem den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes erfüllt sieht.

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