Görlitz
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Görlitzer Blumendieb sitzt jetzt in Haft

Der Pole hatte auf dem Wilhelmsplatz 30 Pflanzen gestohlen und einen Mann niedergeschlagen, der die Szene filmte. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis.

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Ort des Vorfalls: Der Wilhelmsplatz in Görlitz.
Ort des Vorfalls: Der Wilhelmsplatz in Görlitz. © Nikolai Schmidt

Der Blumendieb aus Görlitz sitzt nun in der JVA. Nachdem ein Haftbefehl gegen den 27-Jährigen vorlag, konnte dieser am Mittwoch vollstreckt werden. 

Der Pole hatte am 4. Mai einen Mann am Wilhelmsplatz  geschubst und mehrfach geschlagen, sodass dieser Verletzungen im Gesicht erlitt. Bei der Polizei ging daraufhin ein Notruf ein. Vor Ort geeilte Beamte stellten den Tatverdächtigen nach Zeugenhinweisen an der Konsul-/Emmerichstraße noch mit den Blumen im Arm. Die Polizisten nahmen den Polen vorläufig fest.

Der hatte zuvor die Umzäunung auf dem Wilhelmsplatz geöffnet und etwa 30 Blumen im Wert von zirka 50 Euro aus einem Beet herausgerissen, wie Polizeisprecher Torsten Jahn berichtet. Ein Mann bemerkte und filmte die Tat und sprach den Dieb direkt auf dem Platz an.

Der Blumendieb ging daraufhin auf den Zeugen zu, schubste und schlug diesen mehrfach, worauf der 46-Jährige zu Boden fiel. Auch das Handy schlug er ihm aus der Hand. Der Dieb verließ den Platz und warf noch einen Stein nach dem Mann, dieser traf ihn jedoch nicht. Der Zeuge erlitt Verletzungen im Gesicht, die er jedoch nicht durch den Rettungsdienst versorgt haben wollte. Er begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.

Gegen den Tatverdächtigen ermittelte die Kriminalpolizei wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Dabei kam auch heraus, dass die von dem Mann angegebene Wohnanschrift nicht stimmte.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz wird in Kürze Anklage erheben und auf eine schnelle Verurteilung hinwirken, teilt die Polizei mit. Da dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last liegt – räuberischer Diebstahl ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren bedroht – scheidet ein förmlich beschleunigtes Verfahrens aus.

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