Merken

Gohrischer Gemeinderat erneut vor Gericht

Im Internet handelt der Gohrischer Martin Hering mit allerlei Nazi-Schund, darunter auch mit Musik-CDs. Eine davon war verboten.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Yvonne Popp

Für Martin Hering war es nicht das erste Mal, dass er wegen seines Online-Handels vor Gericht stand. Bereits 2014 musste er sich am Landgericht in Dresden verantworten, weil er Musik-CDs vertrieben hatte, deren Inhalt als Volksverhetzung gewertet wurde. Damals war Hering aber freigesprochen worden, da das Machwerk der Gruppe „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ erst zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gelistet war. Zudem gab es wohl auch ein juristisches Gutachten, in dem keine Bedenken hinsichtlich des Inhaltes der Musikstücke geäußert wurden.

Dieses Mal lagen die Dinge etwas anders. Nicht Volksverhetzung, sondern vorsätzliches Anbieten jugendgefährdender Trägermedien lautete der neuerliche Vorwurf. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Hering von Januar bis November vergangenen Jahres die CD „Deutsches Herz“ der rechtsradikalen Band „Verboten“ im Internet angeboten, obwohl das Produkt bereits seit Dezember 2015 als jugendgefährdend eingestuft war. Per Strafbefehl war er deswegen zu einer Zahlung von 1 500 Euro verdonnert worden – seiner Meinung nach zu Unrecht.

Vom Polizei-Testkäufer überführt

„Generell bin ich sehr vorsichtig, was den Handel mit CDs betrifft, sagte Martin Hering zur Hauptverhandlung am Amtsgericht in Pirna. Der 31-Jährige, der seit 2009 mehrere Internetversandhäuser betreibt und für die NPD im Gemeinderat seines Heimatortes sitzt, versicherte, sein Sortiment regelmäßig mit den jeweils neuesten Listen des Bundesanzeigers der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien abzugleichen. Noch bevor die CD der Gruppe „Verboten“ auf dem Index erschienen war, will er sie aufgrund eines Hinweises von seinem Angebot gestrichen haben.

Dennoch war die CD weiterhin in den Online-Versandhäusern des Angeklagten erhältlich. Ein Beamter des Landeskriminalamtes hatte im April 2016 den Tonträger noch auf drei von Herings Internet-Plattformen gefunden, im September dann nur noch auf einer. Auch eine Testbestellung verlief erfolgreich. Der Ermittler konnte die CD problemlos – und ohne nach seinem Alter gefragt worden zu sein – ordern und erhielt sogar eine Bestellnummer. Erst als Martin Hering sah, dass der angebliche Käufer über eine E-Mail-Adresse der Polizei bei ihm bestellt hatte, roch er den Braten und verwies auf die Indizierung. Ein Verkauf der CD kam nicht zustande.

Doch das spielte in diesem Fall keine Rolle. Allein damit, dass er die CD „Deutsches Herz“ angeboten und auch beworben hatte, obwohl sie seit Ende 2015 auf dem Index stand, hatte sich Hering strafbar gemacht. Vor Gericht distanzierte sich der gelernte Koch vom Inhalt der CD und sagte, dass er diese Art von Musik selbst nicht höre. Angesichts der Tatsache, dass er in seinen Versandhäusern fast ausschließlich Ware verkauft, die Menschen mit einer rechtsradikalen Gesinnung bedient, mochte ihm das Gericht das nicht recht glauben.

Auch seine Versuche, zu erklären, warum die CD trotz angeblicher Löschung noch unter seinen Angeboten zu finden war, blieben erfolglos. Das Gericht lehnte eine Einstellung des Verfahrens, wie von der Verteidigung angeregt, ab. Um die Sache nicht noch schlimmer zu machen, zog Hering seinen Widerspruch zurück, sodass es am Ende bei der ursprünglichen Verurteilung aus dem Strafbefehl blieb.