Wer auf seinem Balkon oder der Terrasse den Grill anwerfen will, sollte vorher in den Mietvertrag schauen. Falls dort ausdrücklich das Grillen verboten ist, muss sich der Mieter daran halten, erklärt der Mieterschutzbund.
Findet sich keine Regelung im Vertrag, gehört das Grillen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und ist grundsätzlich zulässig. Allerdings kann es Einschränkungen geben, wenn andere gestört werden.