Großenhain
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Großenhainer können ihre Träume gefördert bekommen

Die Stadtverwaltung weist auf verschiedene finanzielle Töpfe hin und ermuntert zur Antragstellung.

Von Catharina Karlshaus
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In Großenhain und den Ortsteilen gibt es an der einen oder anderen Stelle baulich noch einiges zu tun. Private Investoren haben jetzt wieder die Möglichkeit, finanzielle Töpfe anzuzapfen.
In Großenhain und den Ortsteilen gibt es an der einen oder anderen Stelle baulich noch einiges zu tun. Private Investoren haben jetzt wieder die Möglichkeit, finanzielle Töpfe anzuzapfen. © Norbert Millauer

Großenhain. Eine Vision entwickeln, Ärmel hochkrempeln und loslegen. Nun, bevor es so weit ist, sollten Bau- und Sanierungswillige sich zunächst darüber informieren, welche wirtschaftliche Unterstützung es zur Ausübung der Projekte gibt. Die vielfältigen Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaates Sachsen, so Großenhains Rathaussprecherin Diana Schulze, seien immerhin ein unverzichtbarer Bestandteil zum Erhalt sowie der Modernisierung der städtischen Infrastruktur. Private Investoren könnten im Rahmen städtebaulicher Zielstellungen Fördermittel bei der Stadtverwaltung Großenhain beantragen. Aktuelle Fördergebiete wären der Stadtumbau "Äußerer Stadtring (2012 - 2020)" sowie „Großenhain Zentrum – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, inklusive Verfügungsfonds.

Voraussetzung für eine Förderung sei, dass sich die Maßnahme in einem abgegrenzten Stadtumbaugebiet befindet. Darüber hinaus wäre ein Förderkriterium, dass die Eintragung im Grundbuch festgeschrieben ist, dass zehn Jahre kein Mietwohnungsbau erfolgt.

110 Euro pro Quadratmeter

Gefördert werden: Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen, den Rückbau, die einfache Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung (Begrünung) sowie notwendige Planungsleistungen.

Eine Auszahlung der Förderung könne jedoch erst dann erfolgen, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle förderrelevanten Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe der Auszahlung ist dabei begrenzt, das heißt, die Grenze liege bei 110 Euro pro Quadratmeter rückgebauter beziehungsweise abzubrechender Wohnfläche. Erstattet werden könnten nur die tatsächlich angefallenen Kosten. Diese müssten mit Rechnung und Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.

Ebenfalls interessant könnten die Unterstützungsmöglichkeiten für Projektwillige im Großenhainer Zentrum sein. Gewährt werde eine pauschale Förderung zur Instandsetzung oder Modernisierung von Dach und Fassade an Gebäuden, inklusive der grundstücksbezogenen Außenanlagen, im Fördergebiet in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Konkrete Hinweise und ein Übersichtsplan zum Fördergebiet seien auf der Homepage der Stadtverwaltung Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Bürger - Wohnen und Leben in Großenhain“ veröffentlicht.

Finanzielle Hilfe gibt es auch für die Bewohner der Ortsteile. Für Teile der Stadt Großenhain, die Ortsteile Folbern, Rostig, Skassa, Weßnitz und Zschauitz könnten sich Vorhabenträger an den Verein Dresdner Heidebogen e.V. wenden. Für Projekte in den Ortsteilen Bauda, Colmnitz, Görzig, Krauschütz, Nasseböhla, Skäßchen, Skaup, Strauch, Stroga, Treugeböhla, Uebigau, Walda-Kleinthiemig, Wildenhain und Zabeltitz dürften Fördermittel über den Elbe-Röder-Dreieck e. V. beantragt werden.