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Fünfeinhalb Jahre Knast für Kaufland-Einbrecher

Am Landgericht wurde am Dienstag das Urteil verkündet. Marko S. muss auch finanziell bluten.

Von Thomas Riemer
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Marko S., hier beim Prozessauftakt im Januar, muss für fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter.
Marko S., hier beim Prozessauftakt im Januar, muss für fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter. © Archiv/Alexander Schneider

Großenhain/Dresden. Spektakuläres Ende am Dienstagnachmittag im Prozess um den Einbruch ins Großenhainer Kaufland vom September 2020: Marko S. muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Außerdem ordnete der Vorsitzende Richter eine sogenannte Einziehung Wertersatz in Höhe von 121.750 Euro an. Genau jene Summe soll S. - wahrscheinlich mit zwei noch unbekannten Mittätern - in der Nacht vom 5. zum 6. September 2020 nach dem Aufschneiden eines Geldautomaten im Eingangsbereich des Einkaufszentrums erbeutet haben. Ebenso wird ein Werteinzug bei einer Bekannten des Täters erfolgen in Höhe von 30.000 Euro. Dieses Geld hat S. ihr wenige Wochen nach der Tat gegeben.

Insgesamt acht Verhandlungstermine waren nötig, um zu diesem Urteil zu kommen. Insbesondere die Verteidigung hatte immer wieder versucht, mit einer "Salamitaktik" das Verfahren zu verlängern. Die beiden Anwälte von Marko S. forderten am Dienstag Freispruch für ihren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte sechs Jahre Haft. Mit dem Urteil blieb der Richter nur wenig unter diesem Antrag.

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden - es ist also noch nicht rechtskräftig.