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Gaststätten steht das Wasser bis zum Hals

Wer kann jetzt kurzfristig helfen: Weil ihre Novemberhilfe falsch berechnet wurde, drohen dem Gasthof Großdobritz und dem Reiterstübchen Weinböhla das Aus.

Von Catharina Karlshaus
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Ihnen droht das Aus: Der Eigentümer des Großdobritzer Gasthofes René Mikat (links) und Gaststättenbetreiber Martin Freiberg haben bisher die finanziellen Hilfen nicht in vollem Umfang erhalten.
Ihnen droht das Aus: Der Eigentümer des Großdobritzer Gasthofes René Mikat (links) und Gaststättenbetreiber Martin Freiberg haben bisher die finanziellen Hilfen nicht in vollem Umfang erhalten. © Foto: Kristin Richter

Landkreis. Die Uhr tickt. Nur noch zwei Tage, nur noch 48 Stunden bleiben, damit René Mikat und Martin Freiberg bewahren können, was sie sich mühevoll aufgebaut haben. Am Mittwoch läuft die Stundungsfrist für all jene Zahlungen aus, denen die beiden Männer in den letzten Wochen nicht mehr nachkommen konnten. Denn gleich nun, ob das von ihnen seit 1. August 2020 betriebene und bewirtschaftete Reiterstübchen in Weinböhla oder der am 1. Februar 2020 wiedereröffnete Gasthof Großdobritz. Die Traditionslokale mussten ebenso wie alle übrigen Gastronomiebetriebe im Freistaat inmitten der Coronakrise schließen.

Was die beliebten Häuser jedoch von einer Vielzahl von sächsischen Cafés, Kneipen und Restaurants unterscheidet: während die meisten von ihnen die sogenannte Novemberhilfe - die Betriebe bekommen bis zu 75 Prozent von Umsatz des vergangenen Jahres erstattet - in vollem Umfang erhalten haben, bekamen René Mikat und Martin Freiberg nur einen Abschlag. In Zahlen ausgedrückt, heißt das, statt der von der Steuerberaterin am 27. November beantragten knapp 9.200 Euro wurden am 2. Dezember lediglich 4.600 Euro überwiesen. Letztlich ohnehin viel zu wenig, da von einer falschen Berechnungsgrundlage ausgegangen worden sei und man eigentlich 19.000 Euro hätte beantragen können. „Was überhaupt keine Kritik an diesem schnell aufgestellten Hilfesystem von Bund und Aufbaubank sein soll. Das funktioniert nämlich wirklich sehr gut und die Leute dort versuchen spürbar ihr Bestes. Aber wie sich herausstellte, sind wir eben leider bei der Antragstellung aufgrund der seit Sommer geltenden Steuererleichterung von zunächst 16 auf sieben und dann auf fünf Prozent durcheinander gekommen“, erklärt René Mikat.

Ein folgenreicher Irrtum für das noch junge Unternehmen. Denn abgesehen davon, dass mit der Übernahme der Restaurants im Corona-Jahr 2020 gewissermaßen nichtsahnend in die Krise geköchelt wurde und bis heute kein Bescheid über die Höhe der ebenfalls beantragten Dezemberhilfe eingegangen ist. Die Rücklagen innerhalb der wenigen Monate im normalen Besuchermodus sollten nicht ausreichen, um das nahende wirtschaftliche Defizit aufzufangen. 14 Mitarbeiter - sechs davon ehemals fest angestellt - verloren noch im Dezember ihren Job. „Wir konnten sie einfach nicht mehr bezahlen“, bedauert René Mikat. Er macht keinen Hehl daraus, dass auch er und sein Mitstreiter beide seit Monaten auf dem letzten finanziellen Loch pfeifen.

Um die Außenstände bedienen zu können, habe die Steuerberaterin schnellstmöglich um eine Korrektur der Berechnung ersucht. Und genau da liege das Problem: Wer ist in einem solchen Fall zuständig? „Von einer Mitarbeiterin der Service-Hotline wurde uns empfohlen, in Widerspruch zu gehen. Denn einen nochmaligen Antrag zu stellen, sei nicht möglich beziehungsweise technisch vorgesehen“, weiß René Mikat. Umgehend habe man die notwendigen Dinge in die Wege geleitet. Und schließlich vor einer Woche endlich die Antwort erhalten, dass es mit einer Neuberechnung leider etwas dauern könne. Genauer gesagt bis Juli.

Fünf weitere Monate, auf welche die Eigentümer und Betreiber der bisher gutgehenden Lokale jedoch nicht warten können. Vier Monate, in denen es beide Restaurants nicht mehr geben wird, Insolvenz angemeldet sein dürfte und die Familienväter Hartz IV beantragt haben werden. „Für uns ist das alles überhaupt nicht zu fassen! Wir lieben unsere Arbeit und sind keineswegs der Auffassung, etwas falsch gemacht zu haben. Und nun sollen wir einfach so unsere Existenz verlieren“, sagt René Mikat und schüttelt verzweifelt den Kopf.

Der Anruf bei der Sächsischen Zeitung am vergangenen Mittwoch ist eine Bitte um Hilfe, auf welche die Redaktion umgehend reagiert. Eine Nachfrage bei der SAB in Dresden trifft zwar einerseits auf überaus verständnisvolle Ohren, lässt aber auch erahnen, dass es nicht einfach wird. Immerhin 16.539 Anträge allein auf Novemberhilfe seien eingegangen. Davon wären zwar bereits 84 Prozent der Anträge bewilligt, gut 127 Millionen Euro von der zuständigen SAB schon ausgezahlt worden. Doch zu tun gebe es noch genug. "Wir sind wirklich mit Hochdruck mit der Abarbeitung der Anträge beschäftigt", bekennt Katrin Leonhardt auf SZ-Anfrage am Montag. Wie die SAB-Vorstandsvorsitzende betont, arbeite man auch am Wochenende, um den Menschen schnell zu helfen. "Vor allem Härtefällen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit."

Härtefällen wie beispielsweise dem Gasthof Großdobritz und dem Reiterstübchen Weinböhla. Für beide Lokale tickt die Uhr. Nur noch zwei Tage, nur noch 48 Stunden bleiben, damit René Mikat und Martin Freiberg bewahren können, was sie sich mühevoll aufgebaut haben.

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