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Großenhainer Mordkomplott: Revision nach Urteil

Die zwei Frauen und zwei Männer waren vergangenen Mittwoch zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Nun wird sich der Bundesgerichtshof damit beschäftigen.

Von Catharina Karlshaus
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Die Hauptangeklagte Stefanie W. am vergangenen Mittwoch im Landgericht Dresden. Ebenso wie die drei weiteren Angeklagten wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Alle vier legten nun Revision ein.
Die Hauptangeklagte Stefanie W. am vergangenen Mittwoch im Landgericht Dresden. Ebenso wie die drei weiteren Angeklagten wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Alle vier legten nun Revision ein. © Matthias Rietschel

Großenhain/Dresden. Es war fast zu erwarten – und sorgt doch für Kopfschütteln in der Röderstadt. Eine Woche, nachdem die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden zwei Frauen und zwei Männer des Mordes an einem 38-jährigen Großenhainer schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt hat, legten nun alle vier Revision gegen das Urteil ein. Das bestätigte Gerichtssprecherin Corinna Michaelis am Donnerstag auf Anfrage von Sächsische.de.

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