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Was Hitze und Dürre für die Röder und Parks bedeuten

Wasserentnahme ist zwar verboten, doch nicht überall hält man sich in Großenhain daran. In den Parks ist Grillen untersagt.

Von Thomas Riemer
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Niedrigwasser am Zusammenfluss von Großer Röder und Röderneugraben: Und trotz Verbots wird aus dem Fluss vereinzelt Wasser abgeschöpft.
Niedrigwasser am Zusammenfluss von Großer Röder und Röderneugraben: Und trotz Verbots wird aus dem Fluss vereinzelt Wasser abgeschöpft. © Kristin Richter

Großenhain. Wo immer man in diesem Sommer hinschaut: Viele Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer haben ihre Rasenflächen "aufgegeben". Wasser aus eventuell vorhandenen Brunnen ist rar und wird für Gurken-, Tomaten- und andere Pflanzen benötigt. Und das kostbare Nass aus öffentlichen Gewässern zu entnehmen, ist verboten. Ergiebiger Regen wiederum ist seit Wochen Fehlanzeige.

Und trotzdem: An einigen Stellen bzw. Flussläufen werden immer wieder Leute gesichtet, die sich zum Teil auf abenteuerliche Weise am Wasser der Röder bedienen, literweise "abfüllen" und auf ihre Grünflächen bringen. Großenhainer haben dies in den letzten Tagen mehrfach und an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet beobachtet. Entweder in den späten Abend- oder den frühen Morgenstunden.

Der Pegelstand an der Röder in Kleinraschütz, dem einzigen Messpunkt auf Großenhainer Flur, lag am Mittwoch bei 28 Zentimetern - Tendenz fallend. Normalerweise werden hier zwischen 70 und 90 Zentimeter gemessen. "Die Situation in unseren Gewässern ist sehr angespannt", fasst es das Rathaus der Stadt zusammen. Auf Anfrage von Sächsische.de heißt es, dass "die Dürresituation mittlerweile zu Werten geführt hat, die in den letzten 30 Jahren noch nicht beobachtet worden sind". Aufgrund dessen sei ein schonender Umgang mit der Ressource Wasser erforderlich.

Bereits am 22. Juli hatte der Landkreis Meißen eine Erklärung herausgegeben. Darin werden die Gemeinden, Kommunen und ihre Bürger aufgefordert, die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern einzustellen und sämtliche Entnahmeeinrichtungen (wie zum Beispiel Pumpen und Schläuche) zu entfernen. "Durch die bereits vorhandenen Niedrigwasserstände besteht bei uneingeschränkter Wasserentnahme die Gefahr, dass der Wasserhaushalt nachteilig gestört wird und die natürlichen Gewässer somit geschädigt werden", heißt es aus dem Landratsamt.

Die Einhaltung der Bestimmungen ist nun vordergründig Sache der Kommunen. Die Großenhainer Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben alle Ortsvorsteher der Ortsteile sowie den Stadtbauhof schriftlich darüber informiert und gebeten, die Informationen an alle Bewohner, Kollegen, Mitarbeiter und Mitglieder der jeweiligen Ortschaftsräte weiterzuleiten. Inwiefern städtische Bedienstete die Einhaltung des Entnahmeverbots kontrollieren, dazu gibt es bislang keine Angaben.

Der Röderpegel in Kleinraschütz zeigt derzeit weniger als 30 Zentimeter an. Normal wäre ungefähr das Dreifache.
Der Röderpegel in Kleinraschütz zeigt derzeit weniger als 30 Zentimeter an. Normal wäre ungefähr das Dreifache. © Kristin Richter

Das Thema Wasser ist jedoch längst nicht das einzige, das mit den hochsommerlichen Temperaturen und anhaltender Trockenheit in Verbindung zu bringen ist. Wald- und Feldbrände haben in den letzten Wochen eine Dimension erreicht, mit der niemand gerechnet hat. In der Landeshauptstadt Dresden sah sich das Rathaus veranlasst, ein öffentliches Grill- und Feuerverbot zu verhängen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

So weit ist es in Großenhain noch nicht. "Grundsätzlich ist ab Waldbrandstufe 4/5 das Entzünden von Feuer im Wald untersagt, dies betrifft auch die großen Parkanlagen wie den Stadtpark und den Kupferberg", erklärt das Rathaus die geltenden Bestimmungen. Damit sei auch die Nutzung von Grillgeräten jeglicher Art - auch Einweggrills - in den Parkanlagen untersagt.

Ein Betretungsverbot von Parkanlagen gibt es allerdings nicht. Dies würde der Funktion der Anlagen, in denen sich auch Spiel- und Sportplätze befinden, zuwiderlaufen.

Grundsätzlich aber gelte der Appell an jedermann, alles zu unterlassen, was eine Brandentwicklung auslösen kann. "Dazu zählen das Wegwerfen oder Zerschlagen von Glas, aber auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen", heißt es aus dem Rathaus. Bei der momentanen Trockenheit könne dies das dürre Heu der Grasflächen sofort entzünden. Die Folgen solcher Freveltaten erleben wir derzeit beinahe täglich.