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Der Kaufland-Einbrecher von Großenhain muss fünfeinhalb Jahre hinter Gitter und finanziell mächtig bluten. Warum das Gericht zu diesem Urteil kam.

Von Thomas Riemer
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Prozessbeginn zum Großenhainer Kaufland-Einbruch war Anfang Januar. Da saß Marko S. (links) schon rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.
Prozessbeginn zum Großenhainer Kaufland-Einbruch war Anfang Januar. Da saß Marko S. (links) schon rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. © Archiv/Alexander Schneider

Großenhain/Dresden. Das Urteil traf Marko S. und seine kleine "Fangemeinde" offenbar hart - und in dieser Schärfe unerwartet: Fünfeinhalb Jahre, so der Richterspruch am Dienstag im Dresdner Landgericht, muss der 48-Jährige hinter Gitter. Hinzu kommt die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 121.750 Euro. Das entspricht jener Summe, die S. beim Einbruch ins Großenhainer Kaufland in der Nacht vom 5. zum 6. September 2020 aus einem vorher mit Winkelschleifern aufgeflexten Geldautomaten entwendete. Zudem muss Marko S. die Kosten des Verfahrens tragen. Auch das wird nicht ganz billig: Acht lange Prozesstage dauerte es bis zum Urteilsspruch.

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