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Kaufland-Urteil: Angeklagter legt Revision ein

Das Verfahren wegen des Einbruchs in Großenhain geht jetzt zum Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung wird sich wohl über mehrere Monate hinziehen.

Von Thomas Riemer
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Durch dieses "Loch" sollen die Einbrecher im September 2020 ins Großenhainer Einkaufszentrum gelangt sein.
Durch dieses "Loch" sollen die Einbrecher im September 2020 ins Großenhainer Einkaufszentrum gelangt sein. © Foto: Thomas Riemer

Großenhain/Dresden. Etwas mehr als eine Woche ist es her, dass am Landgericht Dresden das Urteil im sogenannten Kaufland-Prozess gesprochen wurde. Demzufolge wurde der Angeklagte Marko S. (48) zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete der Vorsitzende Richter eine sogenannte Einziehung Wertersatz in Höhe von 121.750 Euro an. Genau jene Summe soll S. – wahrscheinlich mit zwei noch unbekannten Mittätern – in der Nacht vom 5. zum 6. September 2020 nach dem Aufschneiden eines Geldautomaten im Eingangsbereich des Einkaufszentrums am Großenhainer erbeutet haben. Ebenso soll dem Urteil zufolge ein Werteinzug bei einer Bekannten des Täters in Höhe von 30.000 Euro erfolgen. Dieses Geld hat S. ihr wenige Wochen nach der Tat gegeben.

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