Großenhain
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Baden in Nauleiser Talsperre erlaubt

Im Speicherbecken Radeburg II befindet sich Trinkwasser, hier gilt das Badeverbot. In Nauleis wird der Hopfenbach zu Brauchwasser gestaut.

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Die Talsperre Radeburg ist Trinkwassserreservoir.
Die Talsperre Radeburg ist Trinkwassserreservoir. © Norbert Millauer

Nauleis/Radeburg. Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) weist erneut darauf hin, dass das Baden in Trinkwassertalsperren verboten ist. In der Region betrifft das den Stausee Radeburg II. "Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee lockt, darf das unmittelbare Ufer der Trinkwasser-Talsperren nicht betreten werden. Das dient dem Schutz und der Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung", sagt Gerlind Ostmann von der LTV.

An den 25 sächsischen Trinkwasser-Talsperren seien verschiedene Schutzzonen ausgewiesen. Hier ist geregelt, welche Aktivitäten wo erlaubt sind. Die Schutzzone eins darf außerhalb von offiziellen Wegen nicht betreten werden. Sie umfasst die Wasserflächen und die Ufer der Trinkwassertalsperren. Wie breit der Uferstreifen ausfällt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und vom Füllstand der jeweiligen Talsperre ab. In dieser Schutzzone sind der Aufenthalt sowie Freizeitaktivitäten wie Baden, Wassersport aller Art, Grillen und Zelten verboten. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht am Stausee tränken oder baden lassen. Die aufgestellten Schilder an den Anlagen sind unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. An Talsperren mit Brauchwasser ist das aber gestattet. (SZ)