Großenhain. Nach der SZ-Veröffentlichung über die Eintragung der Meißner Straße 16 als Objekt in der Kulturdenkmalliste der Stadt Großenhain verteidigt das Landesamt für Denkmalschutz noch einmal diese Entscheidung. Bereits seit 2000 sind Teile des Gebäudes als Kulturdenkmal erfasst, jetzt das Gesamtobjekt. "Seit 2016 sind dabei der Erhaltungszustand und die Erhaltungsmöglichkeit für die Ermittlung der Kulturdenkmaleigenschaft ohne Belang", unterstreicht die Behörde.
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