Großenhain. Nach der SZ-Veröffentlichung über die Eintragung der Meißner Straße 16 als Objekt in der Kulturdenkmalliste der Stadt Großenhain verteidigt das Landesamt für Denkmalschutz noch einmal diese Entscheidung. Bereits seit 2000 sind Teile des Gebäudes als Kulturdenkmal erfasst, jetzt das Gesamtobjekt. "Seit 2016 sind dabei der Erhaltungszustand und die Erhaltungsmöglichkeit für die Ermittlung der Kulturdenkmaleigenschaft ohne Belang", unterstreicht die Behörde.
Sie begründet noch einmal ausführlich, warum die barocke Bürgerhausarchitektur als Ganzes schützenswert ist. "Es ist davon auszugehen, dass die dreifach in die Tiefe gehende tonnengewölbte Kelleranlage bereits von einem Vorgängerbau stammt. Reste der einstigen Fassadengestaltung und Reste einer barocken illusionistischen Gestaltung sind erhalten. Auf die Erbauungszeit weisen nicht nur original erhaltene Kreuzstockfenster auf der Rückseite des Haupthauses hin, sondern auch Korbbogengewände in beiden Gebäudeteilen. Zur Innenausstattung gehört zudem eine barocke Stuckdecke im Erdgeschoss des Haupthauses."
Starre Handlungskonzepte gäbe es aber in der Denkmalpflege nicht. "Die Arbeit am Kulturdenkmal ist stets eine individuelle, auf die jeweilige Situation und die gegebenen Handlungsspielräume des Eigentümers und mit Augenmaß abzustimmende Aufgabe", wird erklärt. Es würden gemeinsam vor Ort mit dem Eigentümer und dessen Planern Möglichkeiten zur Erhaltung und Veränderungsabsichten/Umnutzungen abgestimmt. "Dabei werden auch die Grenzen der Zumutbarkeit für den Eigentümer berücksichtigt", so die Denkmalschützer, die auf Abschreibungs- und Fördermöglichkeiten verweisen.
Die Denkmaleigenschaft bedeute ja keine Veränderungssperre, sondern ziehe eine bewusstere Beschäftigung mit der bestehenden Substanz nach sich. Die einschlägige Rechtsprechung in Sachsen gehe vom Seltenheitswert eines Objektes aus. Wobei der nur einer unter mehreren Belangen ist und er den Denkmalschutz nicht auf die Erhaltung jeweils letzter Exemplare beschränkt.
Für die Nova Haus GmbH von Makler Jörg Heller als möglicher Investor sind die Gespräche mit Stadt und Denkmalschutz deshalb noch nicht zu Ende. Für Heller kommt nur ein Gebäudeabriss mit Erhaltung der Fassade, der Kelleranlage und eventuell der genannten Innenteile in Frage. Der Grundstückskauf ist seiner Auskunft nach noch nicht abgeschlossen. Jörg Heller ist optimistisch, das Baurecht doch bekommen zu können. Laut aktuellem Großenhainer Amtsblatt hat die Nova Haus GmbH mit der Stadt.Architektur. Großenhain GmbH nicht nur Interesse an der Meißner Straße 14 und 16, sondern auch an der gegenüberliegenden Freifläche mit der Hausnummer 17 und am Grundstück Meißner Straße 52.
Mit den Stadthäusern in der Frauengasse beweise er, so Makler Heller, dass er in der Lage sei, Neubauten in ehemalige Baulücken zu bringen, die sich gut einfügen. "Für dieses Jahr sind Förderprogramme angekündigt", so Jörg Heller. Es bleibe zu hoffen, dass sie verwirklicht werden und "dann einen moderaten Bürokratieaufwand beinhalten."
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