Großenhain
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Gemeinde von Feuer im Wald informieren

Ebersbach erhielt einen Antrag auf Schlagholz-Verbrennung im Forst. Das ist erlaubt. Aber die Waldbrand-Warnstufe muss berücksichtigt werden.

Von Kathrin Krüger
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Gegen den Borkenkäfer darf auch Schlagabraum im Wald unter bestimmten Bedingungen verbrannt werden.
Gegen den Borkenkäfer darf auch Schlagabraum im Wald unter bestimmten Bedingungen verbrannt werden. ©  Archivfoto: Nikolai Schmidt

Ebersbach. Waldbesitzer dürfen seit einem Jahr in Sachsen Schadholz im Wald verbrennen, das lässt eine Allgemeinverfügung der Landesdirektion zu. Dem Borkenkäfer und seinen Artgenossen sollte aber nur dann Feuer unter dem Hintern gemacht werden, wenn die Waldbrandwarnstufe es erlaubt. Darauf wurde jetzt in der Gemeinde Ebersbach hingewiesen. Dort war schon ein Antrag eines Waldbesitzers dazu eingegangen.

Die Gemeinde muss das Verbrennen von "Wurzeln, Zweigen, Ästen, Rinden, Laub und Nadeln" zwar nicht genehmigen. Doch sie will informiert sein und darauf hinweisen, dass das zu verbrennende Schlagholz vom Borkenkäfer oder anderen Schädlingen befallen sein sollte. Außerdem wird dann darauf aufmerksam gemacht, dass die Feuerstelle zu sichern ist und der Waldbesitzer eine Aufsichtspflicht hat.

https://www.gemeinde-ebersbach.de/seite/506278/verbrennen-von-schlagabraum.html

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