Großenhain
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Großenhain: Aufnahme in die Grundschulen

Im September müssen die Schüler in den jeweiligen Einrichtungen angemeldet werden. Die Zeiten sind vorgegeben. Abweichung ist möglich.

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Für die vier Grundschulen der Stadt - hier die Schule am Bobersberg - laufen im September die Neuanmeldungen der Erstklässler.
Für die vier Grundschulen der Stadt - hier die Schule am Bobersberg - laufen im September die Neuanmeldungen der Erstklässler. © Kristin Richter

Großenhain. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren worden sind, werden zum 21. August 2023 schulpflichtig. Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt, einschließlich Zabeltitz, zu folgenden Terminen und Zeiten statt: 1. Grundschule: Montag, 5. September, und Mittwoch, 7. September, jeweils von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr. 2. Grundschule Bobersberg: 5. bis 8. September jeweils von 8 bis 11 Uhr und 6. September von 13 bis 16.30 Uhr. 4. Grundschule Am Schacht: 6. und 8. September jeweils von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr. Grundschule Zabeltitz: 5. September und 8. September jeweils von 8 bis 11 Uhr und am 7. September, 13 bis 16.30 Uhr.

Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch ein separater Termin vereinbart werden. Mitzubringen ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Grundlage für die Aufnahme in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt vom 16. Mai 2018. Für die 1. Grundschule, die 2. Grundschule Bobersberg und die 4. Grundschule Am Schacht wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Für die Grundschule Zabeltitz bleibt der bisher gültige Schulbezirk bestehen. (SZ)

  • Auskünfte unter 03522 304-216, in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. über www.grossenhain.de.