Großenhain
Merken

Großenhain: Keine weiteren Ermittlungen im Fall George

Am 20. Mai hatte es einen tödlichen Unfall auf der Meißner Straße in Großenhain gegeben. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen einen Lkw-Fahrer ein.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Am 20. Mai kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Meißner Straße in Großenhain. Dabei starb der bekannte Arzt Johannes George.
Am 20. Mai kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Meißner Straße in Großenhain. Dabei starb der bekannte Arzt Johannes George. © Thomas Riemer

Großenhain. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 55-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung geführt. Der Beschuldigte fuhr am 20. Mai gegen 11.40 Uhr mit einem Lkw auf der Meißner Straße in Großenhain aus Richtung Priestewitz kommend in Richtung Zentrum. Auf Höhe der Hausnummer 76 musste er verkehrsbedingt hinter einem geparkten VW-Kleintransporter halten. Als der Beschuldigte wieder anfuhr, kam es mit einem 67-jährigen Geschädigten, der als Fußgänger die Meißner Straße von rechts nach links querte, zum Zusammenstoß. Der Geschädigte stürzte und wurde mit seinem mitgeführten Fahrrad von dem Lkw überrollt. Der bekannte Mediziner Dr. Johannes George verstarb noch am Unfallort.

Johannes George starb bei dem tragischen Verkehrsunfall.
Johannes George starb bei dem tragischen Verkehrsunfall. © privat

Das Verfahren war nun einzustellen, teilt die Staatsanwaltschaft mit, weil die Ermittlungen ergeben haben, "dass ein Tatnachweis gegen den Beschuldigten nicht geführt werden kann". Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte umfangreiche Recherchen durchgeführt und auch ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. Nun heißt es: "Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte den Geschädigten in der konkreten Verkehrssituation nicht erkennen konnte, da dieser sich in einem toten Winkel befunden hatte." Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte nicht sorgfaltswidrig gehandelt hat, und der Unfall für den Beschuldigten in der konkreten Verkehrssituation nicht vermeidbar war. Deshalb wird es keine öffentliche Anklage geben. (SZ)