Großenhain/Riesa. Wenn die Polizei bei einem Drogenkonsumenten eine Feinwaage findet, wird die Justiz hellhörig. Ist das doch ein Indiz dafür, dass der Delinquent den Schritt vom Käufer zum Dealer gemacht hat. Aber eben nur ein Indiz mit geringer Beweiskraft. Deshalb warten die Angeklagten vor Gericht oft mit abenteuerlichen Geschichten auf, um die Anwesenheit der Feinwaage in ihrer Küche zu erklären. Der 41-Jährige, der auf der Anklagebank des Riesaer Amtsgerichts sitzt, stellt sich als Kaffeekenner dar. Er habe seine Bohnen selbst in der Backröhre geröstet und dann aufgebrüht. Dafür müsse er die Menge exakt abwiegen.
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