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Keine Parteipolitik in öffentlichen Gebäuden

Die Nutzung solcher Einrichtungen für politische Parteien, Wählerinitiativen und auch Wahlkampf bleibt weitere fünf Jahre tabu. Auch für Bürgerinitiativen?

Von Kathrin Krüger
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Die Landeszentrale für politische Bildung organisierte ein Gespräch mit Politikern der Parteien vor der Landtagswahl 2019 im Alberttreff. Das war erlaubt.
Die Landeszentrale für politische Bildung organisierte ein Gespräch mit Politikern der Parteien vor der Landtagswahl 2019 im Alberttreff. Das war erlaubt. © Kristin Richter

Großenhain. Seit 2008 ist es in Großenhain Parteien und Wählervereinigungen untersagt, öffentliche Einrichtungen für ihre Veranstaltungen zu buchen. Schon mehrfach wurde diese Vorschrift verlängert, unter anderem durch die Eingliederung von Wildenhain und Zabeltitz. Jetzt wurde dieses Versagen per Stadtratsbeschluss - allerdings mit drei Gegenstimmen, u.a. von den Linken - um weitere fünf Jahre möglich gemacht. Vor allem mit der Begründung, dass es genügend private Veranstaltungsorte wie Gaststätten für derartige Anlässe gibt.

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