Großenhain. Seit 2008 ist es in Großenhain Parteien und Wählervereinigungen untersagt, öffentliche Einrichtungen für ihre Veranstaltungen zu buchen. Schon mehrfach wurde diese Vorschrift verlängert, unter anderem durch die Eingliederung von Wildenhain und Zabeltitz. Jetzt wurde dieses Versagen per Stadtratsbeschluss - allerdings mit drei Gegenstimmen, u.a. von den Linken - um weitere fünf Jahre möglich gemacht. Vor allem mit der Begründung, dass es genügend private Veranstaltungsorte wie Gaststätten für derartige Anlässe gibt.
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