Großenhain. Seit 2008 ist es in Großenhain Parteien und Wählervereinigungen untersagt, öffentliche Einrichtungen für ihre Veranstaltungen zu buchen. Schon mehrfach wurde diese Vorschrift verlängert, unter anderem durch die Eingliederung von Wildenhain und Zabeltitz. Jetzt wurde dieses Versagen per Stadtratsbeschluss - allerdings mit drei Gegenstimmen, u.a. von den Linken - um weitere fünf Jahre möglich gemacht. Vor allem mit der Begründung, dass es genügend private Veranstaltungsorte wie Gaststätten für derartige Anlässe gibt.
Oberbürgermeister Sven Mißbach (parteilos) führte außerdem das Neutralitätsgebot an. Es bestehe nach aktueller Rechtslage keine Verpflichtung, städtische Einrichtungen für politische Veranstaltungen, gleich welcher Art, zur Verfügung zu stellen. Allerdings, und das war eine Frage von Stadtrat Steffen Haupt (AfD), gibt es Ausnahmen für Bürgerinitiativen. Sind deren politische Anliegen zeitlich und sachlich begrenzt, zum Beispiel Bahnlärm, und zielen sie nicht auf Parteiunterstützung, sind sie von dieser Reglung befreit.
Neu ist ab 2021 eine Ausdehnung auf Einzelpersonen, die öffentliche Einrichtungen wie das Kulturschloss, den Alberttreff oder auch die städtischen Sportanlagen im Rahmen ihrer politischen Betätigung nutzen möchten. In den Regulierungszeitraum bis 2025 fallen die Bundestagswahl im kommenden Jahr, die Wahl zum Oberbürgermeister im Jahr darauf, sowie die Kommunal- und Europawahl 2024 bzw. die Landtagswahl 2024.