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Martin Lindemann darf nicht ins Gewerbegebiet

Die Lagerung und Behandlung von Abfällen in Zschieschen wurde abgelehnt. Die Fläche ist an die Saxoboard verkauft worden.

Von Kathrin Krüger
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Die Starkstromleitung, die Solaranlage auf den Gebäuden der Baywa und eine Trinkwasserleitung werden als Hinderungsgründe für Martin Lindemanns Projekt im Gewerbegebiet Zschieschen angegeben.
Die Starkstromleitung, die Solaranlage auf den Gebäuden der Baywa und eine Trinkwasserleitung werden als Hinderungsgründe für Martin Lindemanns Projekt im Gewerbegebiet Zschieschen angegeben. © Kristin Richter

Großenhain. Martin Lindemann hat es offenbar schon geahnt: Sein Antrag, eine Anlage zur Lagerung und Behandlung von Bauabfällen im Gewerbegebiet Zschieschen einzurichten, ist von der Stadt wieder abgelehnt worden. Diesmal im Immissionsschutzverfahren, das über den Landkreis läuft. Der Technische Ausschuss des Stadtrates wurde nur darüber informiert. Fragen gab es von den Räten nicht. Die Würfel waren eigentlich schon in der Ratssitzung im Mai gefallen. Da war das beantragte Grundstück hinterm Handelshof Riesa an die Saxoboard GmbH aus Großenhain verkauft worden, nicht an den Gerüstbau und Containerdienst von Martin Lindemann.

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