Großenhain
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Nach Diskussionen: Gemeinde widmet öffentliche Wege

Die Gemeinde Ebersbach trägt wichtige Strecken nachträglich ins Verzeichnis ein. Das betrifft auch privaten Grund und Boden.

Von Kathrin Krüger
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Die Gemeinde Ebersbach hat Wege, Straßen und Plätze jetzt öffentlich gewidmet.
Die Gemeinde Ebersbach hat Wege, Straßen und Plätze jetzt öffentlich gewidmet. © René Meinig

Ebersbach. Das sächsische Straßengesetz wurde vor drei Jahren novelliert. Öffentliche Wege und Plätze können demnach nachträglich ins Straßenverzeichnis eingetragen werden, damit sie nicht irgendwann verschwinden. Jedermann war dafür antragsberechtigt. In der Gemeinde Ebersbach hat die Agrargenossenschaft Ebersbach 14 Wege und die Agrargenossenschaft Göhra einen Weg zur Widmung vorgeschlagen. Auch die Gemeinde hatte Vorschläge, die in einer öffentlichen Erörterung diskutiert wurden.

Nun sind neun bisher nicht gewidmete Wege und Plätze vom Gemeinderat zur öffentlichen Eintragung ins Straßenbestandsverzeichnis beschlossen worden. Das betrifft den Sandweg in Ebersbach, den Feldweg Reiherhof Kalkreuth nach Rostig bzw. Folbern/Großenhain, den Mühlenweg Ebersbach, den Schafbrückenweg in Kalkreuth, den Harthenweg in Göhra als beschränkt-öffentliche Straße, den Wettiner Platz in Kalkreuth, die Gemeindeverbindungsstraße Ebersbach-Beiersdorf sowie den Lindenplatz in Naunhof. Teilweise liegen diese auf privaten Flurstücken.

Diese Wege und Flächen sind für die Gemeinde wichtig für die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung oder zur Naherholung. Sie bestimmen die Lebensqualität der Gemeinde mit, hieß es zur Beschlussfassung von Bürgermeister Falk Hentschel (CDU). Die Eintragung ins Straßenverzeichnis werde nun ein halbes Jahr öffentlich ausliegen. Ab nächsten Sommer sollen die öffentlichen Flächen dann bestandskräftig sein.