Nur mit OP-Maske ins Rathaus

Großenhain. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, findet sowohl im Februar als auch im März keine stationäre Verbraucherberatung im Rathaus statt. Bürger können sich telefonisch oder schriftlich an die Verbraucherzentrale wenden. Fragen zu Terminen, Anschriften, Öffnungszeiten, Leistungen oder Entgelten beantworten die Mitarbeiter am sachsenweiten zentralen Servicetelefon immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr. Ob der Vor-Ort-Beratungsservice in Großenhain im April wieder angeboten werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Corona-bedingten Einschränkungen und Vorgaben ist im Februar auch keine anwaltliche Beratung im Rathaus möglich. Voraussichtlich ab März soll es aber wieder losgehen.
Der Zutritt für Besucher der Stadtverwaltung ist generell ab sofort nur noch mit einer FFP2- oder sogenannten OP-Maske erlaubt. Das Tragen von Alltagsmasken bzw. Tüchern oder Schals zum Bedecken des Mundes und der Nase ist nicht mehr gestattet. Besucher, die keine medizinische Maske zu ihrem Termin im Rathaus tragen, können auf Nachfrage eine Maske an der Großenhain-Information erhalten. Das Rathaus bleibt voraussichtlich noch bis zum 14. Februar für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Der Zugang ist aktuell nur mit vorheriger Vereinbarung möglich. Persönliche Termine mit den Mitarbeitern sollten nur dann wahrgenommen werden, wenn das Anliegen unaufschiebbar ist und einer sofortigen Bearbeitung bedarf.
Die Mitarbeiter der Großenhain-Information und der Sachgebiete sind weiterhin telefonisch und elektronisch während der regulären Sprechzeiten erreichbar. Zuständigkeiten und Kontaktdaten sind unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ aufgeführt. Auskunft gibt es auch unter 03522 3040. (SZ/krü)
Verbraucherberatung: Tel. 0341 6962929