Großenhain. Städtebauliche Erneuerung im Stadtzentrum bleibt weiterhin eine Aufgabe. Deshalb setzt das Rathaus eine Richtlinie für Arbeiten an Dach und Fassade um und zahlt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben an private Bauherren. Das sind Städtebaufördermittel, die der Stadtrat jetzt grundsätzlich befürwortet hat.
Voraussetzung ist vor Baubeginn ein Weiterleitungsvertrag mit der Stadtverwaltung. Das kann formlos schriftlich geschehen. Daraufhin wird der Grundstückseigentümer von der Stadt und dem Sanierungsträger zur gemeinsamen Erarbeitung der Weiterleitungsvereinbarung beraten, heißt es in der Vorlage. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Mittel gibt es aber nicht.
Die Richtlinie Städtebauliche Erneuerung gilt in Sachsen seit 2018. Die Förderung privater Baumaßnahmen fußt nun auf Verzicht einer Berechnung im Einzelfall. Die SAB fördert lebendige Zentren mit 66,66 Prozent der Ausgaben. Großenhain plant für kommendes Jahr mit Auszahlungen von 40.000 Euro, davon 13.400 Euro Eigenanteil.