Großenhain. Der Anwalt der drei Angeklagten stellt der Stadt in seinem Plädoyer kein gutes Zeugnis aus. Dort könne es schon mal passieren, dass man im Abstand von wenigen Minuten zwei verschiedene Gruppen angetrunkener junger Männer trifft, die einen Bierkasten durch die Gegend schleppen. Es geht in dem Verfahren vorm Riesaer Amtsgericht aber nicht um Bierkästen, sondern um verfassungswidrige Parolen, die die drei Großenhainer skandiert haben sollen. Ein Zeuge, der mit seiner Familie im Aldi-Markt auf der Dresdner Straße einkaufen war, hatte deshalb telefonisch die Polizei verständigt.
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