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Verfassungswidrige Parolen in Großenhain skandiert

Drei Großenhainer hantieren im Suff auf offener Straße mit Nazi-Vokabular – sie werden deshalb zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.

Von Manfred Müller
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Am Großenhainer Aldiparkplatz ereignete sich vor einem Jahr ein Vorfall, der jetzt vor Gericht kam.
Am Großenhainer Aldiparkplatz ereignete sich vor einem Jahr ein Vorfall, der jetzt vor Gericht kam. © Kristin Richter

Großenhain. Der Anwalt der drei Angeklagten stellt der Stadt in seinem Plädoyer kein gutes Zeugnis aus. Dort könne es schon mal passieren, dass man im Abstand von wenigen Minuten zwei verschiedene Gruppen angetrunkener junger Männer trifft, die einen Bierkasten durch die Gegend schleppen. Es geht in dem Verfahren vorm Riesaer Amtsgericht aber nicht um Bierkästen, sondern um verfassungswidrige Parolen, die die drei Großenhainer skandiert haben sollen. Ein Zeuge, der mit seiner Familie im Aldi-Markt auf der Dresdner Straße einkaufen war, hatte deshalb telefonisch die Polizei verständigt.

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