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Zwei Stunden Samstagsruhe

Ebersbach hat eine neue Polizei-Verordnung beschlossen. Der Gemeinderat diskutierte lange über Feuerschalen und Belästigung durch Tiere.

Von Kathrin Krüger
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Auch Rasenmähen ist in der Gemeinde Ebersbach am Sonnabend von 13 bis 15 Uhr verpönt. Denn da gilt die Samstagsruhe.
Auch Rasenmähen ist in der Gemeinde Ebersbach am Sonnabend von 13 bis 15 Uhr verpönt. Denn da gilt die Samstagsruhe. © SAE Sächsische Zeitung/Archiv

Ebersbach. Sie sollte ein "Leitfaden für gutes Miteinander" sein, wünschen sich die Ebersbacher Gemeinderäte von der nun beschlossenen neuen Polizeiverordnung. Denn egal, was die Gemeinde zum Schutz vor Lärmbelästigung, gegen umweltschädliches Verhalten oder für die Gefahrenabwehr beschlossen hat: Zur Anwendung sollte die seit 2013 erstmalig wieder erneuerte Satzung möglichst nicht kommen. Wenn sich alle an die Regeln halten.

Während Gemeinderat Jörg Weitze befürchtet, die Polizeiverordnung könnte eine Art Gängelei werden, weil es in Ebersbach nach seiner Ansicht nie Probleme gab, setzt die Gemeindeverwaltung pflichtgemäß auf Prävention. "Die Dinge sind klarer, wenn es geregelt wird", so Bürgermeister Falk Hentschel. Das Bedürfnis nach Bestimmungen zu Feuerstätten, Werbung oder dem Umgang mit Tieren auf dem Lande wachse. Die Gemeinde müsse auch auf eine geänderte Gesetzeslage reagieren, heißt es. So war die Ausübung von Haus- und Gartenarbeit in der alten Satzung nicht geregelt. Sie bleibt nun werktags nur zwischen 21 Uhr und 7 Uhr morgens verboten. Besonders ist in der Gemeinde Ebersbach, dass am Sonnabend zwischen 13 und 15 Uhr die Samstagsruhe gilt.

Gemeinderat Jens Kretzschmar wäre es in der Diskussion zwar lieber gewesen, wenn diese Zeit zwischen 12 und 14 Uhr gelegen hätte. Doch der Verwaltungsausschuss der Gemeinderäte hatte anders entschieden. "Wenn keine Belästigung eintritt, kann man auch in dieser Zeit Arbeiten im Grundstück durchführen", stellt Hauptamtsleiter Alexander Cadaun klar. Er informierte auch, warum zu Spielplätzen keine Vorschrift erlassen wird. Wohl aber zu Feuerschalen und -stätten. Ohne Genehmigung sollen sie nur bis zu 1,50 Meter im Durchmesser groß sein, alles andere muss beantragt werden.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde das Abfeuern von Pyrotechnik und Böllern. Das will die Gemeinde so stark wie möglich einschränken und nur zu Silvester zulassen. Bzw. nur mit Genehmigung und beim Einsatz von entsprechend geschultem Personal. Diskussionsbedarf gab es auch beim Thema Tiere. Während ein Verbot des Taubenfütterns auf dem Dorf als nicht nötig erachtet wird, ist die Belästigung durch Haustiere wie Hunde schon eine Sache, die unterschiedlich aufgefasst werden kann, so Gemeinderat Andre Schuppe. Nutztiere wurden generell aus der Polizeiverordnung herausgehalten.

Was ist mit Hundekot auf Fußwegen wie dem Bäckerweg in Kalkreuth, fragt Gemeinderätin Rita Blum. Dieser Weg soll jetzt entsprechend beschildert werden, aber man habe "die Pappenheimer noch nicht erwischt". Zwar ist die Gemeinde Ortspolizeibehörde, es gibt aber kein eigenes Ordnungsamt. Eine Lösung soll also möglichst durch die Ortschaftsräte erfolgen, wünscht sich Bürgermeister Falk Hentschel. Rita Blum fragt auch nach Werbetafeln. Sie will in Lauterbach gegenüber der Schweinezucht ein Hühnermobil mit Werbung aufstellen. Dafür gibt es laut Gemeinde keinen Hinderungsgrund - aber Werbetafeln seien sowieso genehmigungspflichtig. Generell will die Gemeinde nach dem Beschluss nun die Einhaltung der Regeln beobachten. In der Hoffnung, dass es beim guten Miteinander bleibt.