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Ist in der Innenstadt erneut ein "Sommertraum" denkbar?

2021 lockerte Großenhain für einen Monat das Parken auf gebührenpflichtigen Plätzen. Generell zielt die Kommune aber auf Entlastung des Verkehrs.

Von Thomas Riemer
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Die Parkscheinautomaten in der Innenstadt decken die Gebühren für rund 170 Parkplätze ab.
Die Parkscheinautomaten in der Innenstadt decken die Gebühren für rund 170 Parkplätze ab. © Kristin Richter

Großenhain. Zuerst war die Freude groß, ehe ein großer Aufschrei folgte. Als die Großenhainer Stadtverwaltung Ende Juni des vergangenen Jahres "freies Parken" in der Innenstadt für einen Monat verkündete, lobten potenzielle Einkaufskunden der Stadt das Rathaus. Dessen Schritt hatte einen Hintergrund: Vor allem Geschäfte der Innenstadt sollten davon profitieren, dass mehr Kunden in die Läden kommen. Von einem "Sommertraum" war sogar die Rede.

Was viele Besucher nicht zur Kenntnis nahmen, war das "Kleingedruckte". Zwar wurden die Parkscheinautomaten für den betreffenden Zeitraum stillgelegt. Doch mit entsprechenden Vermerken versehen, dass die Parkzeit auf zwei Stunden begrenzt ist, was mit einer Parkscheibe zu belegen sei. Auch mittels Verkehrsschildern an der Zufahrt zu den sonst gebührenpflichtigen Parkflächen wurde deutlich darauf hingewiesen. Das Prozedere sorgte dennoch bei einigen Leuten für Ärger. Sie warfen dem Rathaus vor, genau in jenem Zeitraum verstärkt Kräfte des Ordnungsamtes auf Kontrolle zu schicken. Die Verwaltung wehrte sich dagegen mit dem Hinweis, geltende Regeln des ruhenden Verkehrs durchzusetzen. Dass die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes „hinterhältig“ Knöllchen ausstellen, um das Stadtsäckel zu füllen, sei „eine böswillige und ungerechtfertigte Unterstellung“. Dass auch samstags kontrolliert werde, wäre legitim, weil selbst am Wochenende Verkehrsregeln nicht ausgesetzt seien.

Insgesamt hat Großenhain im vergangenen Jahr rund 48.000 Euro aus dem "Erlös" von Park-Knöllchen eingenommen. Der Planansatz im Haushalt lag mit 10.000 Euro beträchtlich darunter. Eine Erklärung dafür gibt es bislang allerdings nicht.

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Ist nun denkbar, im Zuge der Erhöhung der Attraktivität als Einkaufsstadt "Freiparken" analog Sommer 2021 erneut anzubieten? "Grundsätzlich ist dies möglich", sagt Rathaussprecherin Diana Schulze. Angesichts der moderaten Parkgebühren der Innenstadt habe die Gebührenpflicht aber immer auch das Ziel, den ruhenden Verkehr zu steuern und zu beeinflussen. Im Sinne einer Verkehrswende soll der ruhende Verkehr in der Innenstadt durch Gebührenerhebung nicht so attraktiv sein, wie zum Beispiel am Stadtring. "Dies entlastet die Innenstadt grundsätzlich vom Verkehr", so Diana Schulze. Insgesamt verfüge die Stadt über rund 780 gebührenfreie Parkflächen in der Innenstadt und in angrenzenden Bereichen. Diesen stehen rund 170 gebührenpflichtige Parkflächen im Zentrum gegenüber.

Generelle Überlegungen, Einkaufen in Großenhain durch "erleichtertes" Parken zu befördern, sind Teil der Debatte zum Verkehrsentwicklungskonzept (VEK) 2030. Sie seien eher dahingehend, "wie der motorisierte Individualverkehr zugunsten des Rad- und Fußverkehrs und ÖPNVs sowie zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verlagert werden kann", erklärt die Sprecherin. Das Erlebnis „Einkaufen“ werde nicht nur von der Frage der Parkmöglichkeiten, sondern vom multifunktionalen Erlebniswert des Gesamtangebotes beeinflusst. Daher werde dieses Thema im VEK 2030 auch unter der Funktion des Stadtzentrums als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsbereich betrachtet.

Das Verkehrsentwicklungskonzept soll im Frühjahr im Stadtrat beschlossen werden.