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Großenhain
So kontrolliert die Stadt die Maskenpflicht
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Großenhain. "Oh Gott, das hab ich vergessen!" Es ist die häufigste Reaktion von Besuchern auf dem Großenhainer Wochenmarkt, als sie vergangenen Donnerstag beim Bummel von einem Mitarbeiter im Ordnungsamt der Stadt auf die Maskenpflicht hingewiesen werden. Die besteht seit Erlass der jüngsten Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 26. Oktober zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Unter anderem Märkte, Haltestellen des ÖPNV, Bahnhöfe und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung verpflichten demzufolge zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.