Großenhain. Es kommt nicht oft vor, dass ein Richter bei der Urteilsbegründung unterbrochen wird. Nicht nur der Respekt gebietet es, ihm bis zum Schluss zuzuhören, sondern auch die Prozess-Formalitäten. Denn am Ende seiner Ausführungen kommt Rechtsbehelfsbelehrung – die Erklärung, auf welche Weise das Urteil angefochten werden kann. Swen B. weiß das durchaus, denn er hat schon zwei Dutzend Mal Bekanntschaft mit der Justiz gemacht. Dennoch springt er wutentbrannt auf und stürmt aus dem Verhandlungssaal. „Ich nehme die vier Monate“, lässt er Richterin Ingeborg Schäfer noch über die Schulter hinweg wissen.
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