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Fingerabdrücke und DNA reichen nicht

Ein junger Großenhainer soll einen Zigarettenautomaten gesprengt und ausgeräumt haben – verurteilt wird er wegen versuchten Diebstahls.

Von Manfred Müller
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Dieser Zigarettenautomat wurde in der Nacht zum ersten Januar 2020 gesprengt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, für die Zerstörung auf der Bahnhofstraße in Großenhain verantwortlich zu sein.
Dieser Zigarettenautomat wurde in der Nacht zum ersten Januar 2020 gesprengt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, für die Zerstörung auf der Bahnhofstraße in Großenhain verantwortlich zu sein. ©  Foto: Kristin Richter

Großenhain. Da wird in einer Silvesternacht auf der Großenhainer Bahnhofstraße ein Polen-Böller in den Ausgabeschacht eines Zigarettenautomaten geworfen. Es gibt einen mordsmäßigen Knall, der Automat wird aufgesprengt, und der oder die Täter stehlen die Kippen und das Geld. Am nächsten Tag findet die Polizei an dem Wrack die Fingerabdrücke und sogar Blutspuren von einem ihr einschlägig bekannten 19-Jährigen. Beweise erdrückend, Täter verurteilt, Akte geschlossen? So einfach ist es leider nicht.

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