Zutritt zum Rathaus vorläufig nur mit FFP2-Maske möglich

Großenhain. Ohne ist nicht: Als Reaktion auf die am 28. Dezember in Kraft getretene geänderte Sächsische Corona-Notfall-Verordnung sind alle Besucherinnen und Besucher des Großenhainer Rathauses ab sofort angehalten, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarem Standard, jeweils nur ohne Ausatemventil, zu tragen. Sogenannte medizinische beziehungsweise OP-Masken, so Rathaussprecherin Diana Schulze, wären nach der neuen Verordnung beim Betreten geschlossener und öffentlich zugänglicher Räume von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten oder Behörden - dazu zähle eben auch die Stadtverwaltung - nicht mehr gestattet.
Die geänderte neue Maskenpflicht ergänze die seit Ende November geltende 3G-Regel im Rathaus, nach welcher Besucher des Rathauses einen gültigen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis im Eingangsbereich vorlegen müssen.
Die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 9. Januar 2022 und ist unter www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html abrufbar. (SZ/cks)