Dresden
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Großer Garten offen für E-Scooter

Gern sieht das Schlösserland die Roller dort nicht. Aber die selbst aufgestellten Regeln sind klar. 

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Die Elektroroller sind im Großen Garten erlaubt.
Die Elektroroller sind im Großen Garten erlaubt. © Symbolfoto: dpa

Auf der Prager Straße sind sie verboten, auf dem Neumarkt auch: In Fußgängerzonen haben E-Scooter nichts zu suchen, sofern spezielle Schilder keine Ausnahme signalisieren. 

Im Großen Garten ist das anders. Dort regelt eine Besucherordnung, was erlaubt ist. „Für E-Scooter gilt im Großen Garten dasselbe wie für Fahrräder“, so Schlösserland-Sprecher Uli Kretzschmar. Das heißt: Auf den asphaltierten Wegen haben Elektroroller freie Fahrt, sofern sie Rücksicht auf andere Besucher nehmen. „Wir sehen das eigentlich nicht gern“, so Kretzschmar. Denn Ziel sei es, das Gartendenkmal verkehrlich zu entschleunigen.

Wer nachweislich rücksichtlos mit Rollern, Rädern oder Rollerskates unterwegs ist, kann aus dem Großen Garten verwiesen und mit einem Zutrittsverbot belegt werden. Darüber hinaus hat das Schlösserland letztes Jahr 20 Mal Anzeige erstattet, meist jedoch wegen Vandalismus. (SZ/sr)