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Grünes Licht für Hopfenanlage

Pflanzen, Tiere und die Landschaft werden nicht gestört, sagt das Kreisumweltamt – die Anwohner bleiben skeptisch.

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© Claudia Hübschmann

Von Udo Lemke

Scharfenberg. Das Ganze wirkt, als wären viel zu viele Laternenmasten viel zu dicht aufgestellt worden. Doch was sich am Rand von Scharfenberg in der Gemarkung Reppnitz derzeit tut, ist der Aufbau einer neuen Hopfenanlage. Zwischen den Betonmasten werden Drähte gespannt, an denen sich im Frühjahr Hopfenpflanzen bis in eine Höhe von acht Metern winden sollen. Die neue Hopfenanlage der Agrar Produktions- und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg soll nach Auskunft ihres Geschäftsführers Karsten Herrmann einmal 15 Hektar Fläche einnehmen. Sie wird in Sichtweite der schon bestehenden, 35 Hektar großen Altanlage errichtet.

„Scharfenberger Bürger haben sich aus Sorge um die heimatlichen Gefilde an den Verein Lebensraum Scharfenberg e. V. gewandt“, schreibt dessen Sprecher Manfried Eisbein in einem Brief an das Kreisumweltamt, das als Untere Naturschutzbehörde zuständig ist. Kern des Briefes ist die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes und zwar „für die in Vorbereitung befindliche Hopfenanlage, unter Einbeziehung der bestehenden Anlage von ca. 35 Hektar“. Warum dies erforderlich ist, wird in dem Brief ausgeführt. So grenzt die neue Hopfenanlage unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Elbtal zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“. Der Abstand der Bohrlöcher für die Betonmasten zur Waldgrenze beträgt lediglich 50 Meter.

Die „Wolfsteiche“ sind als besonders schützenswerte Biotope ausgewiesen. „Dort nähert sich der bauliche Bereich bis auf ca. 40 Meter den, das Wasser begleitenden Streuobstwiesen, in deren Altholz der große Juchtenkäfer beheimatet ist.“ Zugleich sind die angrenzenden, naturbelassenen Waldgebiete Rückzugsgebiete für seltene Vogelarten. Und: „Weiter muss berücksichtigt werden, dass es in unserer Region häufig zu Starkregen kommt, der den bewirtschafteten Boden abschwemmt.“ Befürchtet wird, dass dies zu Schäden durch die neue Hopfenanlage führt, selbst, wenn sie mit bodendeckenden Pflanzen bepflanzt wird.

Auf Nachfrage beim Kreisumweltamt, ob auf die Bedenken der Bürger eingegangen worden ist, antwortete Amtsleiter Peter Jönsson, „dass für die Erweiterung der Hopfenanlage die naturschutzrechtliche Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde mit Bescheid vom 6. 10. 2016 erteilt wurde“, weil „durch das Vorhaben keine erheblichen beeinträchtigenden Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild entfaltet werden“. Die neue Anlage sei mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Elbtal zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“ vereinbar. „Es gab von unserer Seite auch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 führen kann.“ Mit dem EU-weiten Projekt Natura 2000 sollen länderübergreifend gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume geschützt werden. Fazit des Kreisumweltamtes: „Verträglichkeitsprüfungen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind erkennbar nicht erforderlich.“

Das Ziel, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzusetzen, hat der Verein Lebensraum Scharfenberg also nicht erreicht. Sprecher Manfried Eisbein: „Die Antwort des Umweltamtes interpretiere ich so, dass offenbar nur auf konkrete Verstöße und daraus resultierende Schäden reagiert werden kann.“ Diese Auffassung sei in Zweifel zu ziehen, da das Vorsorgeprinzip gelte und Schäden durch gewerbliche Arbeit vermieden werden müssten. Eine Frage, die sich stelle, sei die nach der Kontrolle des Hopfenanbaus.

Dazu erklärte Karin Bernhardt, die Sprecherin des zuständigen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, dass alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig Fortbildungen besuchen müssen, dass alle Spritzen einen TÜV wie Autos – nachgewiesen durch einen Aufkleber auf der Spritze¨– haben müssen und dass „regelmäßig Kontrollen durch die Außendienstmitarbeiter des pflanzlichen Kontrolldienstes des Landesamtes erfolgen: „Neben Ackerflächen werden auch Hopfenbetriebe mit kontrolliert.“