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Grundsteuer wird neu berechnet

Die Reform hat im Bundesrat die letzte Hürde genommen - doch viele Antworten bleiben noch aus.

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Niedersachsen, Sarstedt: Ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern aus der Luft aufgenommen. Am Freitag hat der Bundesrat die lange umstrittene Reform der Grundsteuer beschlossen.
Niedersachsen, Sarstedt: Ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern aus der Luft aufgenommen. Am Freitag hat der Bundesrat die lange umstrittene Reform der Grundsteuer beschlossen. © Julian Stratenschulte/dpa

Berlin. Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Ob es für Hausbesitzer und Mieter dadurch teurer wird, bleibt nach dem Beschluss des Bundesrats vom Freitag aber offen. Die Steuer wird von Ort zu Ort voraussichtlich weiter stark schwanken, weil die Kommunen das letzte Wort behalten. Endgültig wird die Höhe zudem erst in einigen Jahren feststehen.

Sicherheit dagegen bekamen die Kommunen: Wäre die Reform nicht vor Jahresende beschlossen worden, hätten sie im kommenden Jahr nach einem Gerichtsurteil keine Grundsteuer mehr verlangen dürfen. Damit wäre eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen weggefallen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte: "Wir haben den jahrzehntelangen Stillstand aufgelöst und damit Städten und Gemeinden Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert."

Die Bundesländer können jetzt entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, deshalb müssten alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dabei sollen unter anderem durchschnittliche Mieten in der betreffenden Wohnlage mit einfließen. Einigen Ländern wie Bayern ist das zu aufwendig, sie wollen deshalb allein die Fläche einer Immobilie für die Berechnung heranziehen.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, sein Bundesland setze auf ein "wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell". Im Gegensatz zu dem vom Bund vorgesehenen Modell komme es dadurch bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch alle paar Jahre zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast und dadurch auch der Mieten.

© Grafik: dpa

Bei dieser Argumentation bleibt allerdings unberücksichtigt, dass die Kommunen bei der Grundsteuer weiterhin das letzte Wort sprechen. Sie legen Hebesätze fest, die letztlich entscheidend für die Höhe der Abgabe sind. Dadurch schwankt die Belastung für Eigentümer je nach Wohnort teils um mehrere Hundert Euro. Eine Kommune kann über einen Hebesatz Null sogar festlegen, dass ihre Bewohner überhaupt keine Grundsteuer zahlen müssen. Auch steigende Immobilienpreise könnte sie durch niedrigere Hebesätze ausgleichen.

Die Bundesregierung hat an die Kommunen appelliert, die Hebesätze so zu gestalten, dass sie nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher - zwingen kann sie die Kommunen jedoch nicht. Der Deutsche Städtetag versicherte jedoch: "Die Städte bekennen sich auch ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. Sie soll nicht zu höheren Einnahmen führen. Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen." Zuletzt kassierten die Kommunen mehr als 14 Milliarden Euro Grundsteuer.

Die Immobilienwirtschaft rechnet trotzdem mit Steuererhöhungen. "Finanzklamme Gemeinden werden ihren Hebesatz keineswegs so weit herabsetzen, dass der Anstieg der Grundstückswerte ausgeglichen wird", erklärte der Präsident des Branchenverbands IVD, Jürgen Michael Schick. Außerdem stehe der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen. Der Verband wirbt deshalb bei den Ländern dafür, dass sie eigene, einfachere Berechnungsmodelle entwickeln. (dpa)