Sachsen
Merken

Gruppe Freital: zweite Terrorismus-Anklage

Acht Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt. Nun müssen sich Unterstützer vor Gericht verantworten.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
Mitglieder der Gruppe Freital posieren im September 2015 auf dem Freitaler Windberg.
Mitglieder der Gruppe Freital posieren im September 2015 auf dem Freitaler Windberg. © Screenshot: SZ

Dresden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat vier weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Freital angeklagt. Den drei Männern im Alter von 26 bis 52 Jahren und der Frau (31) werden unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Unter ihnen ist auch der frühere Freitaler NPD-Stadtrat Dirk Abraham. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage von Sächsische.de mit.

Die Angeklagten sollen sich im Sommer und Herbst 2015 an verschiedenen Anschlägen der Terrorgruppe beteiligt haben. Zwei Beschuldigte (26, 31) etwa sollen am Sprengstoffanschlag auf das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrats, der 52-jährige Abraham und der 26-Jährige Sebastian S. an einem Anschlag auf das Parteibüro der Linken mitgewirkt haben.

Weil der 26-Jährige am 1. November 2015 auch an einem Sprengstoffanschlag auf eine Asylunterkunft in der Wilsdruffer Straße beteiligt gewesen sein soll, wird ihm neben einer Mitgliedschaft in der rechtsextremen Gruppe unter anderem auch Beihilfe zum versuchten Mord und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen vorgeworfen. Auch Abraham zählen die Ermittler zu den Mitgliedern der Gruppe Freital, auch ihm wird Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.

Das Ermittlungsverfahren hatte zunächst die Generalbundesanwalt geführt und das Verfahren nach dem ersten Prozess gegen die Gruppe Freital an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Die vier Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft.

Für die neue Terrorismus-Anklage ist nun auch das Oberlandesgericht Dresden zuständig. Am dortigen Staatsschutzsenat wurden im März 2018 nach einem einjährigen Prozess acht Mitglieder und Rädelsführer der Gruppe Freital zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt - unter anderem auch wegen versuchten Mordes.

Schon seit jenem Urteil waren die Anklagen gegen die bis zu zehn weiteren mutmaßlichen Mitglieder der Terrorgruppe erwartet worden. Zwei Verfahren wurden inzwischen eingestellt, eine Verdächtige ist eines natürlichen Todes gestorben. Gegen die verbleibenden drei weiteren mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe laufen die Ermittlungen noch, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein mitteilte.