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Günstiges Wasser aus der Tiefe

40 Anträge für den Bau eines Brunnens sind im Landratsamt eingegangen. Doch nicht immer lohnt sich der Aufwand.

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© privat

Von Verena Toth

Mittelsachsen. Trockene, gelbe Landstriche, Bäume, die ihre welken Blätter abwerfen, braune Rasenflächen – überall mangelt es an Wasser. Nur dort, wo kräftig und regelmäßig gegossen wird, können Pflanzen noch in sattem Grün stehen. Das Rekorddürrejahr macht sich daher besonders im Wasserverbrauch bemerkbar. „Aufgrund der derzeitigen Witterung ist der Trinkwasserbedarf, also die Förderung und Bereitstellung von Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz, insgesamt um etwa 20 bis 25 Prozent angestiegen“, teilt Tina Stroisch, Pressesprecherin der Oewa Wasser und Abwasser mit. Doch trotz des erhöhten Bedarfs stehe im Raum Döbeln ausreichend Trinkwasser zur Verfügung, versichert die Sprecherin weiter. „Die Bürger können und sollten ihren Wasserbedarf aus dem öffentlichen Netz decken“, sagt Tina Stroisch. Und tatsächlich sind sie sogar dazu auch verpflichtet. „Alle, die an die öffentliche Trinkwasserversorgung des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz angeschlossen sind, unterliegen der entsprechenden Satzung, die im Gebiet des Wasserverbandes gilt. Darin ist unter anderem geregelt, dass der gesamte Bedarf an Wasser aus dem öffentlichen Netz zu decken ist“, macht sie deutlich. Teilbefreiungen und Ausnahmen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel, wenn man Wasser aus einem Brunnen nutzen will.

Brunnenbauer mit Hochkonjunktur

Glaubt man den Prognosen von Klima- und Wetterexperten könnten Dürreperioden wie in diesem Jahr künftig häufiger vorkommen. Kleingärtner, Swimmingpool-Besitzer oder auch Fußballvereine mit ihren Rasenplätzen, die viel Wasser verbrauchen, müssen sich demnach auf höhere Kosten einstellen. Ein Brunnen im eigenen Grundstück wiederum könnte sich als alternative und kostengünstigere Wasserquelle lohnen. Tatsächlich ist das Interesse am eigenen Brunnen in diesem Jahr offenbar besonders groß. Die sächsischen Spezialfirmen, die mit ihrem schweren Gerät bis zu
50 und sogar 100 Meter tief in die Erde nach Wasser bohren, können sich vor Anfragen derzeit kaum retten. „Die Nachfrage hat sich in diesem Jahr fast verdreifacht. Ich habe bislang schon 240 Angebote verschickt“, bestätigt Gabriele Wegel, Brunnenbaumeisterin aus Naunhof und gleichzeitig Chefin der Brunnenbauerinnung zu Leipzig, die Fachbetriebe aus dem gesamten Freistaat vereint .

In der unteren Wasserbehörde des Landkreises Mittelsachsen, in der der Bau eines Brunnens mindestens einen Monat vorher angezeigt werden muss, sind bislang 40 Anträge eingegangen. „Das ist im Vergleich zum Vorjahr etwa das gleiche Niveau. Dabei handelt es sich um Großbetriebe, aber auch um private Haushalte“, teilt Kreissprecher André Kaiser mit. Er empfiehlt, dass sich Grundstücksbesitzer vor der Planung einer Brunnenanlage beim Landratsamt über vorhandene Wasserschutzgebiete oder Altlastenstandorte informieren sollten. In diesen Gebieten ist die Grundwassergewinnung generell nicht möglich. Auch Schutzverordnungen der Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete könnten Eingriffe in den Boden verbieten. „Tatsächlich ist Döbeln eine geologisch schwierige Region. Wir treffen schnell auf Festgestein und das Wasser reicht oftmals für einen Brunnen nicht aus“, erklärt die Innungschefin. In Flussnähe sehe es meist besser aus. „Deshalb schauen wir uns jeden Standort vorher genau an. Gegebenenfalls werden Probebohrungen gemacht“, erklärt die Obermeisterin der Brunnenbauer. Die Bohrtiefe richte sich dann aber auch danach, wofür und wie viel Brunnenwasser genutzt werden soll. In der Regel würden 20 bis 50 Meter ausreichen, sagt sie. Im Brunnen selbst sollte das Wasser dann vier bis fünf Meter hoch stehen.

Keine Extrakosten für Privatbrunnen

Ist der Brunnen im eigenen Grundstück einmal errichtet, stehen für Privatnutzer in der Regel keine weiteren Gebühren an. Erforderlich sei dann jedoch die zweite Anzeige bei zuständigen unteren Wasserbehörde, so Kaiser. Soll das Brunnenwasser zur Beregnung von Garten und Grünflächen genutzt werden, die nicht am Wohnhaus gelegen sind, beispielsweise Kleingartenanlagen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Landratsamt beantragt werden muss. Tina Stroisch von der Oewa erklärt weiter: „Für die private Brunnenwassernutzung entstehen im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz keine Kosten“, bestätigt sie. Anders verhält es sich, wenn das Brunnenwasser statt für die Gartenbewässerung im Haushalt genutzt wird. Wird mit dem Brunnenwasser zum Beispiel die Toilette gespült oder die Wäsche gewaschen, entsteht Schmutzwasser, das in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird und gereinigt werden muss. „Dies muss dann dem zuständigen Abwasserzweckverband (AZV) angezeigt werden. Denn dabei entstehen durch die Einleitung von genutztem Brunnenwasser für den AZV Kosten, die der Einleiter tragen muss“, so die Sprecherin.