Bischofswerda. Rund 50 Garagenbesitzer bzw. -nutzer an der Bischofswerdaer Lessingstraße können aufatmen: Der Unterstand für ihr Auto oder Motorrad soll erhalten bleiben. Das habe der künftige Eigentümer des Garagenkomplexes in seinem Nutzungskonzept zugesichert, heißt es in einer Beschlussvorlage für den Bischofswerdaer Stadtrat, dem das Gremium bei einer Enthaltung in dieser Woche zugestimmt hat.
Demnach verkauft die Stadt das 2 400 Quadratmeter große Grundstück für 65 042,78 Euro an einen Bischofswerdaer Bürger. Er ist laut Stadtverwaltung bereits Eigentümer des benachbarten, weitaus größeren Teils des Garagenkomplexes. Er wolle auch für die 53 Garagen auf dem Land, das jetzt verkauft wird, die Vermietung bzw. Verpachtung weiterführen, heißt es. Darüber hinaus verpflichte er sich, eine in den Fußweg an der Lessingstraße hineinragende Garage innerhalb von fünf Jahren auf eigene Kosten abzureißen sowie Fußweg und Gelände wieder ordnungsgemäß herzustellen.
Die Stadtverwaltung hatte den Garagenkomplex öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Das Mindestgebot lag bei 60 000 Euro. Vier Angebote wurden eingereicht, alle lagen über dem Mindestgebot, wobei laut Ausschreibung nicht allein der Preis, sondern auch das Nutzungskonzept des Bewerbers berücksichtigt wurde. Das Grundstück befindet sich in sehr guter Bischofswerdaer Stadtlage – zentral am Rande der Altstadt gelegen und von mehreren Wohngebieten umgeben. Theoretisch wäre es auch möglich, die Mitte der 80er-Jahre errichteten Garagen abzureißen und auf dem Grundstück zum Beispiel Wohnhäuser zu errichten. Es ist das zweite Mal, dass die Stadt Bischofswerda einen Garagenkomplex verkauft. Schon im Jahr 2011 kündigte sie 21 Garagenbesitzern im Ortsteil Belmsdorf, weil dort ein Eigenheimstandort erschlossen werden soll.
Erbe aus DDR-Zeit
Die zum Teil unsichere Zukunft von Garagen auf kommunalem Grund ist ein Erbe der DDR. Damals entstanden vielerorts auf städtischen bzw. gemeindeeigenen Flächen Garagen, oft in mühevoller Feierabend- und Wochenendarbeit der künftigen Nutzer. Dass Eigentum von Land und Garage nicht in einer Hand waren, spielte damals keine Rolle. Nach der deutsch-deutschen Vereinigung änderte sich das grundlegend. Garagenbesitzer, die in der DDR auf fremdem Land gebaut haben, bekamen bis Ende 2006 eine Schonfrist. Seitdem können Grundstückseigentümer den Pachtvertrag jederzeit kündigen und den Abriss der Garagen fordern , ohne dass sie dafür eine Entschädigung zahlen müssen. Die Stadt Bischofswerda wollte seinerzeit Besitzern, deren Garage auf städtischem Land steht, entgegenkommen und stellte für weitere zehn Jahre, also bis 2016, einen Investitionsschutz in Aussicht, „sofern diese Flächen nicht aus dringenden Gründen für bauliche Maßnahmen benötigt werden“. Den Eigentümern in Belmsdorf nutzte das nur fünf Jahre etwas.
Nicht nur in Bischofswerda, auch in Schmölln wurden in der Vergangenheit Garagen verkauft. Dort veräußerte die Gemeinde zuletzt vor anderthalb Jahren 30 Garagen – oder besser das Land, auf dem sie stehen – zumeist an die Besitzer der Garagen. Indem das Eigentum von Grund und Boden und Bauwerk zusammengeführt wurde, wolle man den Garagennutzern auf Dauer Sicherheit geben, hieß es damals in der Gemeindeverwaltung von Schmölln-Putzkau. (SZ/ir)