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Haftbefehl veröffentlicht - Anklage erhoben

Ein Vollzugsbeamter der Justizvollzugsanstalt Dresden muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wird eine Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen.

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Die JVA Dresden.
Die JVA Dresden. © Archivbild/Thomas Kretschel

Dresden. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls im Internet zum gewaltsamen Tod eines Deutschen in Chemnitz ist Anklage gegen einen Justizbeamten erhoben worden. Dem suspendierten Staatsdiener wird "Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag mitteilte.

Der Mann habe am 28. August 2018 den am Vortag gegen einen Beschuldigten erlassenen Haftbefehl mit seinem Handy fotografiert, die Aufnahmen an Dritte weitergeleitet und damit dessen "unkontrollierte Veröffentlichung" ermöglicht. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann, der die Vorwürfe zugegeben hat, eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Die Ermittlungen gegen 16 weitere Bedienstete des Gefängnisses in Dresden wegen Verbreitung der Bilder wurden laut Staatsanwaltschaft eingestellt - in fünf Fällen wegen erwiesener Unschuld, die anderen mangels Beweisen.

Der auf einer Facebook-Seite veröffentlichte Haftbefehl war gegen einen vermutlichen Iraker ausgestellt, Mitte September 2018 aber wieder aufgehoben worden. Seit Mitte März muss sich ein syrischer Asylbewerber in Dresden wegen der Tötung von Daniel H. vor Gericht verantworten. Er ist wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, bestreitet aber die Vorwürfe.

Der 23-Jährige soll zusammen mit einem flüchtigen Iraker am 26. August 2018 in Chemnitz einen 35-jährigen Deutschen erstochen haben. Die Tat hatte fremdenfeindliche Übergriffe und Demonstrationen rechter Kräfte mit zahlreichen Straftaten in der Stadt ausgelöst. (dpa)