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Harte Strafe für Tattoo-Lady

Eine Frau stellte Bilder ihrer Tattoos mit Nazi-Symbolik ins Internet. Zum Verhängnis wird ihr aber etwas ganz anderes.

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Von Yvonne Popp

Pirna. Das Aushängeschild ihrer Mandantin sei deren Körper. Nur deshalb habe sie Bilder von ihren Tätowierungen auf ihre Website gestellt, argumentierte die Verteidigerin. Als Aufruf zu rechtsradikaler Hetze seien sie keineswegs gedacht gewesen. Obwohl das durchaus so gewesen sein mag, war das bei vielen Internetnutzern anders angekommen, zeigten die Tätowierungen der Angeklagten doch verbotene Zeichen wie Hakenkreuz, Siegrune und Triskele. Unter anderem deshalb musste sich die 30-Jährige nun wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht in Pirna verantworten. Eine der Tätowierungen zeigt die Figur des „Red Skull“. Im Comic-Universum ist er der Widersacher von Captain America. Gekleidet in SS-Uniform ist dieser „Red Skull“ eindeutig der Nazi-Szene zuzuordnen – und in ebendieser Aufmachung, mit Hakenkreuzbinde am Arm, war er auch auf dem Bein der Angeklagten verewigt. Das alles sei heute aber kein Thema mehr, versicherte die selbstständige Unternehmerin, die nebenher auch als Tattoo-Modell arbeitet. Alle verbotenen Symbole habe sie inzwischen überdecken lassen.

Auch wenn sie gleich elf solcher Bilder ins Netz gestellt hatte, ausschlaggebend für die harte Strafe, die sie bei dem Prozess erwartete, was das nicht.

Mehrfach vorbestraft

Viel schwerer wog ein zweiter Anklagepunkt. Laut Staatsanwaltschaft war die Angeklagte im Juni vergangenen Jahres mit dem Auto ihres Vaters geblitzt worden – obwohl sie schon lange keinen Führerschein mehr besitzt. Wegen Raserei war der ihr vor Jahren abgenommen worden.

Das Schnellfahren wurde ihr nun erneut zum Verhängnis. Es waren nur knapp 20 km/h zu viel, mit denen sie auf der A4 bei Jena in eine Geschwindigkeitskontrolle kam, aber eben ohne Führerschein.

Am zweiten Prozesstag vor dem Amtsgericht versuchte die Mutter der Angeklagten, die Schuld für den Geschwindigkeitsverstoß auf sich zu nehmen. Sie habe hinterm Steuer gesessen, versicherte sie der Richterin – obwohl das Blitzerfoto eindeutig eine junge Frau mit markanten Tätowierungen am Hals zeigte. Erst nachdem das Gericht eindrücklich gemahnt hatte, dass eine Falschaussage für die Mutter strafrechtliche Konsequenzen habe, räumte die Angeklagte die Fahrt nach Jena ein. Bei der Strafzumessung schlug diese dann auch härter als die Nazi-Symbole zu Buche. Da die Deutsche mehrfach vorbestraft ist und wegen Fahrens ohne Führerschein bereits unter doppelter Bewährung stand, sah die Richterin keine Möglichkeit auf eine erneute Strafaussetzung. Zehn Monate Haft lautete ihr Urteil. Dazu kommt eine Führerscheinsperre von zwei Jahren.