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Wirbel um Quarantäne-Strafe

Die Meldung, dass Rückkehrer, die sich nicht an die Quarantäne-Verordnung in Sachsen halten, zwangsweise isoliert werden sollen, sorgt für Aufregung.

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In der Arnsdorfer Klink werden mit Sicherheit keine Quarantäne-Verweigerer aufgenommen
In der Arnsdorfer Klink werden mit Sicherheit keine Quarantäne-Verweigerer aufgenommen © Thorsten Eckert

Dresden. Die Freien Wähler haben die strengen Regeln für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen kritisiert. Es sei "völlig überzogen", dass diese zwangsweise isoliert werden könnten, teilte die Partei am Freitag mit. Manche Bürger fühlten sich an schlimmste DDR-Zeiten erinnert, hieß es.

Zuvor hatte der MDR berichtet, dass Rückkehrer, die sich nicht an die seit Donnerstag geltende Quarantäne-Verordnung im Freistaat hielten, zwangsweise in einer von vier psychiatrischen Kliniken abgesondert untergebracht werden könnten. Dort hat die Landesregierung 22 Zimmer vorgesehen. 

Das Gesundheitsministerium ordnete einen entsprechenden Erlass an und betonte auf Anfrage, dass es sich dabei nur um ein "allerletztes Mittel" handele. Es sei für die Gesundheit aller wichtig, dass sich die Menschen an die Quarantäneanordnungen hielten, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). "Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen." 

Die Menschen könnten in dem Fall mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses untergebracht werden. Für die Bewachung sorge die Polizei. Bei dem Erlass handelt es sich nach Angaben des Gesundheitsministeriums um eine Vorsichtsmaßnahme. Bisher seien keine Verstöße gegen Quarantäneanordnungen bekannt, hieß es.

Nachdem daraufhin in den sozialen Netzwerken ein Sturm der Entrüstung ausbrach, rudert die Ministerin am Samstag zurück. 

Sachsen verzichtet auf Zwangsisolation

"Ich verwahre mich gegen Vorwürfe, wir wollten Menschen, die sich den Quarantäneanordnungen widersetzen, in die Psychiatrie einweisen. Diese Diskussion ist falsch und verleumderisch. Daher werden die Landeskrankenhäuser dafür nicht mehr zur Verfügung stehen", teilt Köpping mit. Im Klartext heißt das: Sachsen verzichtet vorerst auf die "Zwangsisolation" von Quarantäne-Verweigerern in Krankenhäusern.

Auf Nachfrage von Sächsische.de hieß es, dass die Polizei jetzt Möglichkeiten finden muss, wie sie mit Quarantäne-Verweigerern umgehen wird. Schließlich sei nach wie vor Sache der Polizei, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen durchzusetzen, erklärte die Ministerin am Samstag.

Ein offizielles Statement zu dem Erlass und seiner Rücknahme gab es von Ministerpräsident Michael Kretschmer am Samstag nicht - jedoch äußerte er sich bei Twitter zum Thema. "Wir nehmen den Erlass trotzdem zurück. Er hat bei vielen Menschen falsche Sorgen geweckt", heißt es da. 

Sachsen hatte am Donnerstag für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Die Reiserückkehrer müssten sich auf direktem Weg in ihre Wohnung oder Unterkunft begeben und dürften keinen Besuch empfangen oder arbeiten. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 19. April. (dpa/SZ)

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