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Hartz-IV-Empfänger mit Schwarzgeld

Ein Ehepaar aus Niedersachsen muss Hartz-IV-Leistungen für etwa zehn Jahre in Höhe von 175 000 Euro zurückzahlen, weil es Vermögenswerte auf einem Schweizer Schwarzgeldkonto verschwiegen hat.

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© dpa

Celle/Meppen. Ein Ehepaar aus Niedersachsen muss Hartz-IV-Leistungen für etwa zehn Jahre in Höhe von 175 000 Euro zurückzahlen, weil es Vermögenswerte auf einem Schweizer Schwarzgeldkonto verschwiegen hat. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle laut einer Mitteilung vom Dienstag entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann das Ehepaar noch Beschwerde einlegen.

Das Paar war aufgeflogen, nachdem das Land Rheinland-Pfalz eine CD mit Kontodaten aus der Schweiz angekauft hatte. Bei einer Überprüfung der Daten stieß das Jobcenter Ende 2014 auf ein Konto des Ehemanns mit Einlagen in Höhe von etwa 147 000 Euro und forderte die bisherigen Leistungen zurück. Der Mann bestritt, dass es sich dabei um sein Vermögen handelt. Hierfür gebe es keine Beweise.

Das Gericht sah das anders und urteilte, bei dem Schweizer Konto handele es sich um das Vermögen des Paares, das die Eheleute arglistig verschwiegen hätten. Ohne das Geld wäre ihr aufwendiger Lebensstil nicht erklärbar. Als Indizien wertete die Kammer zahlreiche Bareinzahlungen auf das Girokonto, den Barkauf eines Autos, Sondertilgungen des Hauskredits und schulgeldpflichtige Privatgymnasien für die Söhne. (epd)