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Hat Zschäpe doch die Wahrheit gesagt?

Eine BKA-Beamtin korrigiert vor Gericht die Ergebnisse ihrer Ermittlungen.

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© dpa

Von Wiebke Ramm, München

„Frau Zschäpe, kommen Sie vor Pfingsten noch zur Beantwortung der Fragen?“ Richter Manfred Götzl schaut am Dienstag zur Anklagebank im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München. Die Antwort kommt von Beate Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel: „Wir peilen momentan den Donnerstag an.“

Auch wenn es nicht an jedem Verhandlungstag offenkundig ist: Das Gericht ist noch immer mitten in der Befragung der Hauptangeklagten im NSU-Prozess. Am 9.  Dezember 2015 hatte Zschäpe über ihre Anwälte erstmals ausgesagt. Seither erfolgt ein mühseliges Frage-Antwort-Prozedere. Im Januar und im März hat Zschäpe bereits zahlreiche Antworten vorlesen lassen. Inzwischen hat der Senat ihrem Anwalt zwei weitere Fragenkataloge diktiert. Zschäpe will diese also am Donnerstag beantworten lassen.

Zuvor hatte sich eine Beamtin des Bundeskriminalamtes (BKA) an diesem 281. Verhandlungstag korrigieren müssen. Ihr Ermittlungsergebnis, das sie im März vor Gericht vorgetragen hatte und das die Glaubhaftigkeit von Zschäpes Aussage in einem Punkt infrage stellte, war falsch. Zschäpe hatte im Dezember 2015 vor Gericht angegeben, dass sie am 4. November 2011 gegen 15 Uhr das letzte NSU-Versteck in Zwickau in Brand gesteckt hat, nachdem sie zuvor aus dem Radio vom Tod von Mundlos und Böhnhardt erfahren hatte.

Zschäpe teilte mit: „Bei der Nachricht ging es um ein Wohnmobil. Es war entweder von Schüssen oder von einem Brand die Rede.“ Die BKA-Frau hatte im März angegeben, dass nach ihren Recherchen kein Radiosender eine solche Nachricht vor 15 Uhr gesendet hat. Am Dienstag korrigierte sie sich. Der MDR habe ihr zunächst eine falsche Auskunft gegeben, sagte die Beamtin.

Eine erneute Anfrage bei den Sendern MDR Thüringen und Antenne Thüringen habe ergeben, dass beide am 4. November 2011 um 14 Uhr in ihren Nachrichten zwei Leichen in einem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach erwähnt haben und auch einen möglichen Zusammenhang mit einem Banküberfall am Morgen herstellten. „Theoretisch könnte Frau Zschäpe über diese beiden Radiosender von dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erfahren haben“, sagt die Ermittlerin nun.

Unterdessen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Tino Brandt, langjähriger V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, erneut als Zeuge aussagen muss. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben möchte von Brandt gern hören, dass er und nicht ihr Mandant dem Mitangeklagten Carsten S. das Geld für die Ceska, die Mordwaffe des NSU, gegeben hat.