Noch bis Ende Oktober haben Grundstückseigentümer Zeit, ihre Grundstückswerte gegenüber den Finanzämtern zu erklären. Für die Abgabe der Grundsteuererklärung können Betroffene entweder das Online-Finanzamt "Elster" nutzen oder die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.
Letztere war bis zuletzt nur für Eigentümer zugänglich, die kein "Elster-Zertifikat" besitzen. Das hat sich inzwischen geändert.
Wer kann das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" nutzen?
Sie ist laut dem Bundesfinanzministerium speziell für Privatpersonen entwickelt worden, die einfache Eigentumsverhältnisse haben.
Die Eigentümer der folgenden Grundstücke und Immobilien können die Plattform nutzen:
- Ein- oder Zweifamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- unbebaute Grundstücke
Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen werden nicht abgedeckt.
Außerdem steht die Plattform nur Privateigentümern in elf Bundesländern zur Verfügung. Diese sind:
- Sachsen
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
So funktioniert das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum"
Die Plattform bietet den Vorteil, dass dort kein "Elster-Zertifikat" für die Abgabe der Erklärung benötigt wird. Die Daten können direkt auf der Homepage eingegeben werden.
Dazu muss zunächst eine E-Mail-Adresse angegeben werden, zusätzlich werden die Nutzer und Nutzerinnen nach ihrer Steuer-ID gefragt. Diese findet jeder Eigentümer zum Beispiel auf einem Schreiben vom Finanzamt.
Für die endgültige Abgabe der Daten wird ein Freischaltcode benötigt. Diesen erhalten Eigentümer nach Eintragen der Steuer-ID vom Finanzamt an ihre jeweilige postalische Adresse. Ist der Code da, werden die Eigentümer auf der Plattform durch die einzelnen Pflichtangaben geleitet.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Für die Abgabe der Erklärung mit „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ benötigen die Nutzer laut dem Finanzministerium die folgenden Angaben:
- Größe des Grundstücks
- Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück
- Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
- Steuernummer / Aktenzeichen des Grundstücks
- Bodenrichtwert
- genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)
- Wohnfläche
- Anzahl der Garagenstellplätze
- Kontaktdaten der Eigentümer und Eigentümerinnen und deren Anteile am Eigentum
Wo finden Sachsens Privateigentümer die benötigten Angaben?
Die benötigten Angaben finden Privateigentümer aus Sachsen hier:
- Informationsschreiben des Landes
- Angaben zu Ihrem Grundstück und dem Bodenrichtwert: Grundsteuerportal Sachsen
- Sie benötigen darüber hinaus: gegebenenfalls Grundbuchauszug, Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag
Allgemeine Informationen für Grundstücke in Sachsen finden Sie hier. (mit dpa)