Mal sind es Zäune, Hecken und Mauern, die Streit auslösen, mal Bäume und Sträucher. Neuerdings gibt es auch Streit um das nachträgliche Dämmen von Häusern. Die Grundregel leitet sich dann aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Sie besagt, es darf nichts getan werden, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Darüber hinaus setzen Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, kommunale Vorgaben und Gerichtsurteile Leitplanken. Fünf Dinge, die Grundstücksbesitzer um des Friedens willen vermeiden sollten.
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